Die Einwohner/innen der Ortsgemeinde Albisheim (Pfrimm) werden hiermit zu einer Einwohnerversammlung nach §16 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (§ 16 GemO) am
Montag, den 20. Juli 2026, um 19:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Albisheim (Pfrimm), Fritz-Brubacher-Platz 1, eingeladen.
Vorgesehenes Thema:
TOP 1: | Informationen über die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraft in der westlichen Gemarkung in Albisheim (Pfrimm) durch die Planungsgemeinschaft Westpfalz |
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Tag des Aushangs (Datum) (Unterschrift)
Tag des Abhangs : (Datum) (Unterschrift)
Ergänzende Informationen des Ortsbürgermeisters:
Zwischen Albisheim und Marnheim soll unter Einbindung der bereits bestehenden drei Windkraftanlagen am Rüssinger Berg eine größere Gemarkungsfläche als Vorranggebiet für Windkraftnutzung durch die Planungsgemeinschaft Westpfalz ausgewiesen werden. Interessierte Betreiberfirmen haben im Vorfeld bereits vor der rechtkräftigen Gebietsabgrenzung Kontakt zu den Grundstückseigentümern aufgenommen, mit dem Ziel vorab Grundstücksrechte für eine bauliche Umsetzung zu sichern.
In der Zeit vom 07.07.2026 bis einschließlich 18.08.2026 erfolgt die 2. öffentliche Auslegung der überplanten Fläche, einsehbar auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft Westpfalz. Bereits gegen die Flächenausweisung der 1. Öffentlichen Auslegung hat die Gemeinde Bedenken geltend gemacht, was zu einer erheblichen Flächenreduzierung führte. Dennoch sind in der Flächenausweisung der 2. Offenlage immer noch Anlagenstandorte bis in die Tallage der Pfrimm möglich. Der freie Blick aus dem Zellertal nach Westen zum Donnersberg wäre mit 270 m (geplant) hohen Windkraftanlagen zugestellt.
Ein Windpark, 900 m von der bebauten Ortslage entfernt, an dieser sensiblen Stelle des Zellertales führt nach einstimmiger Einschätzung des Gemeinderates zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Gemeinde und ihre Bürger. Als Gemeinde werden wir deshalb unsere Bedenken gegenüber der Planungsgemeinschaft Westpfalz vortragen und falls notwendig, die entsprechenden Rechtmittel ausschöpfen. Wir sehen wir es als unsere Pflicht an, Ihnen als Bürgerschaft die Planung aus Gemeindesicht vorzustellen und Ihre Meinung dazu abzufragen.