Gemäß § 110 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung, der Ortsgemeinde Bubenheim durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, für die Jahre 2019-2023 (Stichproben) auf Grundlage von § 110 Abs. 5 GemO im Februar-Dezember 2024 stattgefunden hat.
Der Gemeinderat wurde gem. § 33 Abs. 1 GemO am 02.06.2025 über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Prüfungsbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes liegt zur Einsichtnahme vom 18.07.2025 bis einschließlich 28.07.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).