Neuwahl gemäß § 53 Abs. 5 Satz 2 GemO erforderlich
Herr Holger Pradella, Lautersheimer Straße 2, 67308 Biedesheim, hat mit Wirkung vom 31. Januar 2023 seinen Rücktritt als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Biedesheim erklärt.
Bis zur Neuwahl der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers werden die Amtsgeschäfte von dem Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde, Herrn Armin Wendel, wohnhaft in Hauptstraße 27, 67308 Biedesheim, wahrgenommen.
Neuwahl der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters
Gemäß § 53 Abs. 5 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 60 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird eine Neuwahl notwendig. Die Wahl muss spätestens 3 Monate nach dem 31.01.2023 stattfinden.
Letzter möglicher Termin für die Neuwahl wäre Sonntag, den 30. April 2023, letzter Termin für eine evtl. erforderliche Stichwahl: Sonntag, den 21. Mai 2023.
Der Wahltermin wird durch den Gemeinderat Biedesheim in der nächsten Sitzung vorgeschlagen. Er bedarf der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Aufsichtsbehörde, Kirchheimbolanden.
Sobald der Wahltermin feststeht, wird eine weitere Bekanntmachung erfolgen.