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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2019/2024 des Rechnungsprüfungsausschusses Weitersweiler vom 07. Dezember 2023

des Rechnungsprüfungsausschusses Weitersweiler vom 07. Dezember 2023

Ortsbürgermeister Thomas Busch begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und eröffnete die Sitzung. Anschließend übergab er dem Vorsitzenden der Rechnungsprüfung, Thorsten Ludwig, das Wort.

1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Weitersweiler

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops (bereits am 04.10.2023 geprüft). Aufarbeitung und Beantwortung einer Rückfrage bei der Belegprüfung vom 04.10.2023 durch Ortsbürgermeister Thomas Busch.

2. Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Weitersweiler

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.

Dem Gemeinderat wurde empfohlen,

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den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen

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den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.779.037,21 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 55.050,62€ festzustellen

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zu beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und

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dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung wurde beauftragt, bei der anschließenden Gemeinderatssitzung die entsprechenden Beschlussvorschläge zu beantragen.

Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.

Ortsbürgermeister und Beigeordnete nahmen bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil.

Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst