Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Markus Ferber begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Göllheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß§ 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte wieder elektronisch mittels Laptops.
| 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Göllheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann.
Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Dem Gemeinderat wurde empfohlen,
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte einstimmige Beschlussfassung.