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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 3/2026
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Aus der Verbandsgemeinde

Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal

- Abwasserwerk-

Wormser Straße 110

67590 Monsheim

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Pfrimmtal hat aufgrund von § 7 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung sowie der § 3 Abs.2 Nr.1 und §§ 16 ff Eigenbetriebsverordnung am 26.11.2025 für das Wirtschaftsjahr 2026 folgende

Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan

beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms, Alzey, hat mit Schreiben vom 09.12.2025 mitgeteilt, dass gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken geltend gemacht werden.

§ 1

Der Wirtschaftsplan wird für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt

im Erfolgsplan

in den Erträgen und Aufwendungen

auf jeweils  —  2.934.770,61 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben

auf jeweils  —  5.141.701,29 EUR

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 150.000,- EUR festgesetzt.

§ 3

Der Zweckverband erhebt Umlagen nach § 6 der Verbandsordnung, über die folgendes bestimmt wird:

Die vorläufige Betriebskostenumlage für das Wirtschaftsjahr wird im Erfolgsplan festgesetzt für

die VG Göllheim

( 33 % )

die VG Kirchheimbolanden

( 52 % )

die VG Monsheim

( 15 % )

Die Investitionskostenumlage des Verbandes im Wirtschaftsjahr 2026 wird nach Maßgabe des auf die beteiligten Verbandsgemeinden entfallenden Investitionsgeschehens erhoben.

§ 4

Es gilt die am 26.11.2026 von der Verbandsversammlung beschlossene Stellenübersicht.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2026 kann während der Dienststunden bei den Verbandsgemeindewerken der Verbandsgemeinden Göllheim, Kirchheimbolanden und Monsheim sowie beim Abwasserzweckverband in der Kläranlage Monsheim zu jedermann Einsichtnahme verlangt werden.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1.

Ausschließungsgründe (§22 Abs. 1 Gemeindeordnung) und

2.

die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Abwasserzweckverbandes Mittleres Pfrimmtal ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal geltend gemacht werden.

Monsheim, 19.12.2025

gez. Steffen Antweiler
Verbandsvorsteher