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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Solarpark Lautersheim“ der Ortsgemeinde Lautersheim; Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Abgrenzung Geltungsbereich

Geltungsbereich

Bekanntmachung

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit bekanntgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Lautersheim in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Lautersheim“ beschlossen hat. In seiner Sitzung am 06.03.2024 wurde die erste Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur Anpassung des Geltungsbereiches gefasst. In seiner Sitzung am 17.12.2025 wurde die zweite Änderung des Aufstellungsbeschlusses beschlossen, mit der der Bebauungsplan von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan in einen Angebotsbebauungsplan umgestellt wurde.

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Lautersheim“ in seinem räumlichen Geltungsbereich ergibt sich aus der Planungsabsicht der Gemeinde in Zusammenarbeit mein einem Investor, an der vorliegenden Stelle ein Sondergebiet zur Erzeugung erneuerbarer Energien durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln, um so der Erfüllung der Nachfrage nach regenerativen Energien gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird von der Gemeinde beabsichtigt, für das Gebiet „Solarpark Lautersheim“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Investor ist schon seit vielen Jahren im Bereich Erneuerbare Energien tätig. Er akquiriert alle notwendigen Standorte, führt alle Planungen durch und errichtet Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien.

Das auf dem Gebiet des Bebauungsplans geplante Vorhaben umfasst die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Gesamtfläche von ca. 12 ha mit einer Gesamtleistung von ca. 13.000 Kilowatt-Peak (kWp). Eine Entwurfsplanung liegt der Ortsgemeinde Lautersheim vor und wurde in einer vorhergehenden Sitzung den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.

Zur Erreichung der obigen Zielsetzung beabsichtigt die Gemeinde für den betroffenen Bereich Baurecht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen.

Lage und Größe

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortsgemeinde Lautersheim im Außenbereich an der Gemarkungsgrenze zur Ortsgemeinde Quirnheim und umfasst eine Fläche von ca. 12 ha.

Geltungsbereich

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Lautersheim die Flurstücke 190, 191, 192, 193, 194/4, 194/6, 196, 197, 198, 199, 201, 202, 203, 204 und 205 in Gänze sowie Teilflächen der Flurstücke 189 und 195

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Solarpark Lautersheim“):

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.

Der maßstabsgetreue Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.10, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

Diese sind: montags und dienstags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr.

Lautersheim, den 07.01.2026
gez. Mattern  — (DS OG)
Ortsbürgermeister
Für die Richtigkeit
Göllheim, den 08.01.2026
gez. Antweiler  —  (DS VG)
Bürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Solarpark Lautersheim“ der Ortsgemeinde Lautersheim