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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung 2026/2027 des Kindergartenzweckverbandes Dreisen

des Kindergartenzweckverbands Dreisen

für die Jahre 2026 und 2027

vom 08.01.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

817.200 Euro

835.500 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

817.200 Euro

835.500 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

0 Euro

0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Euro

0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.000 Euro

3.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.000 Euro

3.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist.

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage

Die gemäß § 8 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage wird wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

2026

2027

165.700 EUR

168.100 EUR

Die Umlage verteilt sich wie folgt:

Umlage ohne Zinsleistungen

Gemeinde

Kinderzahl

Umlage

Umlage

2026

2027

Dreisen

33

137.669 EUR

139.700 EUR

Standenbühl

6

25.031 EUR

25.400 EUR

Summe

39

162.700 EUR

165.100 EUR

Umlage Zinsleistungen

Gemeinde

50% Steuerkraft

- EUR -

2026

- EUR -

2027

- EUR -

50% Kinderzahl

(2-5-jährige)

2026

- EUR -

2027

- EUR -

Summe 2026

- EUR -

Summe 2027

- EUR -

Dreisen

811.793

0,00

0,00

33

0,00

0,00

0,00

0,00

Standenbühl

162.455

0,00

0,00

4

0,00

0,00

0,00

0,00

Summe

974.248

0,00

0,00

37

0,00

0,00

0,00

0,00

Umlage Tilgungsdienst

Gemeinde

50% Steuerkraft

- EUR -

2026

- EUR -

2027

- EUR -

50% Kinderzahl

(2-5-jährige)

2026

- EUR -

2027

- EUR -

Summe 2026

- EUR -

Summe 2027

- EUR -

Dreisen

811.793

0

0

33

0

0

0

0

Standenbühl

162.455

0

0

4

0

0

0

0

Summe

974.248

0

0

37

0

0

0

0

Umlage Investitionen für die Bildung von Sonderposten

Gemeinde

50% Steuerkraft

- EUR -

2026

- EUR -

2027

- EUR -

50% Kinderzahl

(2-5-jährige)

2026

- EUR -

2027

- EUR -

Summe 2026

- EUR -

Summe 2027

- EUR -

Dreisen

811.793

1.250

1.250

33

1.338

1.338

2.588

2.588

Standenbühl

162.455

250

250

4

162

162

412

412

Summe

974.248

1.500

1.500

37

1.500

1.500

3.000

3.000

Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach der Rechnungslegung.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000 Euro überschritten wird.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 8 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Kindergartenzweckverband beschlossene Stellenplan.

Dreisen, den 08.01.2026
gez.
Kathrin Molter
Verbandsvorsteherin
(DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.12.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.01.2026 bis 26.01.2026, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 03 vom 15.01.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs.6 Satz 4 Gemeindeordnung).