Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Lautersheim - amtlich

Abgrenzung Geltungsbereich

Geltungsbereich

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Solarpark Lautersheim“ der Ortsgemeinde Lautersheim in der Zeit vom

16.01.2026 bis einschl. 20.02.2026

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-42 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Lage und Größe

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortsgemeinde Lautersheim im Außenbereich an der Gemarkungsgrenze zur Ortsgemeinde Quirnheim und umfasst eine Fläche von ca. 12 ha.

Geltungsbereich

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Lautersheim die Flurstücke 190, 191, 192, 193, 194/4, 194/6, 196, 197, 198, 199, 201, 202, 203, 204 und 205 in Gänze sowie Teilflächen der Flurstücke 189 und 195

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Solarpark Lautersheim“):

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Lautersheim“ in seinem räumlichen Geltungsbereich ergibt sich aus der Planungsabsicht der Gemeinde in Zusammenarbeit mein einem Investor, an der vorliegenden Stelle ein Sondergebiet zur Erzeugung erneuerbarer Energien durch eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu entwickeln, um so der Erfüllung der Nachfrage nach regenerativen Energien gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird von der Gemeinde beabsichtigt, für das Gebiet „Solarpark Lautersheim“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Investor ist schon seit vielen Jahren im Bereich Erneuerbare Energien tätig. Er akquiriert alle notwendigen Standorte, führt alle Planungen durch und errichtet Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien.

Das auf dem Gebiet des Bebauungsplans geplante Vorhaben umfasst die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Gesamtfläche von ca. 12 ha mit einer Gesamtleistung von ca. 13.000 Kilowatt-Peak (kWp). Eine Entwurfsplanung liegt der Ortsgemeinde Lautersheim vor und wurde in einer vorhergehenden Sitzung den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt.

Zur Erreichung der obigen Zielsetzung beabsichtigt die Gemeinde für den betroffenen Bereich Baurecht in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen.

Hinweis:

Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung im Vorentwurf, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit integriertem Umweltbericht im Vorentwurf, Zoologische Erfassungen 2024, sowie die Anlage Karte UG PV Lautersheim Fauna 2024.

Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.10, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim zur Ansicht bereit.

Lautersheim, den 07.01.2026
gez. Mattern DS OG)
Ortsbürgermeister

Für die Richtigkeit

Göllheim, den 08.01.2026
gez. Antweiler (DS VG)
Bürgermeister

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Solarpark Lautersheim“ der Ortsgemeinde Lautersheim