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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Göllheim für das Jahr 2023

der Verbandsgemeinde Göllheim für das Jahr 2023 vom 19.07.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 bis § 3 werden nicht geändert

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 26.000.000 Euro um 9.000.000 Euro erhöht und damit auf 35.000.000 Euro neu festgesetzt.

§ 5 und § 6 werden nicht geändert

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2021

10.553.532 EUR

Festgestellt

2022

10.730.932 EUR

Vorläufig

2023

10.928.932 EUR

Vorläufig

§ 8 bis § 12 werden nicht geändert

Göllheim, den 19.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
(Dienstsiegel)
gez. Steffen Antweiler, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 18.07.2023 erteilt.

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2023 bis 08.08.2023, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.2, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 30 vom 27.07.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).