Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 26.000.000 Euro um 9.000.000 Euro erhöht und damit auf 35.000.000 Euro neu festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.
| 2021 | 10.553.532 EUR | Festgestellt |
| 2022 | 10.730.932 EUR | Vorläufig |
| 2023 | 10.928.932 EUR | Vorläufig |
Hinweis:
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 18.07.2023 erteilt.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2023 bis 08.08.2023, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.2, öffentlich aus.
Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 30 vom 27.07.2023.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).