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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung 2024/2025 der Ortsgemeinde Weitersweiler

 — Muster 1

 — (zu § 95 GemO)

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Weitersweiler

für die Jahre 2024 und 2025

vom 25.07.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

859.250 Euro

870.750 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

836.100 Euro

852.300 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

23.150 Euro

18.450 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

37.650 Euro

45.650 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

555.000 Euro

330.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

622.000 Euro

2.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-67.000 Euro

328.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

29.350 Euro

-373.650 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

22.000 Euro

2.000 Euro

zusammen auf

22.000 Euro

2.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf

1.600.000 Euro

1.636.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2024

350 v. H.

- Grundsteuer A

2025

350 v. H.

- Grundsteuer B

2024

450 v. H.

- Grundsteuer B

2025

500 v. H.

- Gewerbesteuer

2024

404 v. H.

- Gewerbesteuer

2025

404 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2024

60,00 Euro

- für den ersten Hund

2025

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

2024

90,00 Euro

- für den zweiten Hund

2025

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2024

168,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2025

168,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2024

600,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2025

600,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege

(§ 11 KAG) in 2024

19,50 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege

(§ 11 KAG) in 2025

19,50 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2022

960.151,58 €

geprüft

2023

929.301,58 €

vorläufig

2024

952.451,58 €

vorläufig

2025

970.901,58 €

vorläufig

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Weitersweiler, den 25.07.2024
gez.
Thomas Busch
Ortsbürgermeister
(Dienstsiegel)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 24.07.2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.08.2024 bis 12.08.2024,

während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 31 vom 01.08.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).