Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Lautersheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde dem Gemeinderat Lautersheim zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lautersheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtraghaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Lautersheim, den 08.08.2022
gez. Thomas Mattern, Ortsbürgermeister