Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 32/2022
Andere Behörden und Stellen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Terminbestimmung des Amtsgerichts Rockenhausen

Aktenzeichen:

1 K 2/21

Datum: 27.07.2022

Amtsgericht Rockenhausen

Terminbestimmung

Abschrift

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll der im Wohnungs-/Teileigentumsgrundbuch von Göllheim Blatt 2557 und 2559 eingetragene, nachstehend bezeichnete Grundbesitz

am Mittwoch, den 07.09.2022 um 09:30 Uhr an der Gerichtsstelle, Kreuznacher Str. 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 1 versteigert werden.

Blatt 2257

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1

Miteigentumsanteil von 10,83/100 an Grundstück

Gemarkung Göllheim, Flurstück 352/3,

Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 2

zu 22 m²

Gemarkung Göllheim, Flurstück 352/4,

Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 4

zu 1140 m²

Verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Erdgeschoß, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 6

Blatt 2259

Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 1

Miteigentumsanteil von 11,89/100 an Grundstück

Gemarkung Göllheim, Flurstück 352/3,

Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 2

zu 22 m²

Gemarkung Göllheim, Flurstück 352/4,

Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 4

zu 1140 m²

Verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Obergeschoß, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 1

Tatsächliche Lage: 67307 Göllheim, Hauptstr. 2-4

Verkehrswerte gemäß §§ 74a Abs. 1 ZVG:

Blatt 2257:

13.000,00 EUR

Blatt 2259:

27.000,00 EUR

Lt. vorliegendem Verkehrswertgutachten handelt es sich bei dem in Blatt 2257 eingetragenen Grundbesitz um vier im Erdgeschoß (Vorder- und Hinterhaus) eines ca. 1900 errichteten, 1992 aus- und umgebauten Wohn- und Geschäftshauses gelegene Räume (1x Zimmer, 1x Archiv, 2x Lagerraum) mit einer Nutzfläche von ca. 60,70m². Es bestehen Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum sowie einem Kfz-Stellplatz.

Bei dem in Blatt 2259 eingetragenen Grundbesitz handelt es sich um eine 2 ½-Zimmer Wohnung nebst Küche, Bad, Abstellraum und Garderobe mit einer Nutzfläche von ca. 61m². Es bestehen Sondernutzungsrechte an einem Kellerraum sowie einem Kfz-Stellplatz. Das Gebäude befindet sich in einem schlechten und teilweise verwahrlosten Zustand. Es besteht erheblicher Unterhaltsstau und Renovierungsbedarf.

Beschlagnahme: 19.01.2021.

Nähere Informationen unter www.immobilienpool.de

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls wenn der Gläubiger widerspricht glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Es ist zweckmäßig schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstückes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

gez. Rauch
Rechtspfleger
Beglaubigt
Als Urkundsbeamter/Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle