Abgrenzung Geltungsbereich
Geltungsbereich
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Am Marktplatz“ der Ortsgemeinde Göllheim in der Zeit vom
18.08.2023 bis einschl. 22.09.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Bitte beachten Sie die zu dieser Zeit die aktuellen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich westlich der Straße „Am Marktplatz“ direkt gegenüber des Marktplatzes und umfasst eine Fläche von 4.988 m².
Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 520/92, 520/93 und 520/64 in Gänze. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Am Marktplatz“):
Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung
Der Bauvorhabenträger Donnersberger Konzepte beabsichtigt in der Ortsgemeinde Göllheim im Bereich „Am Marktplatz“ den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses zu realisieren. Primäres Ziel der Planung ist die Schaffung von neuem Wohnraum. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des brachgefallenen Areals zu gewährleisten, hat der Gemeinderat von Göllheim hat am 28.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplan „Am Marktplatz“ beschlossen. Mit dem Planverfahren soll die Bebauung im Bereich südlich und westlich der Straße am Marktplatz planungsrechtlich vorbereitet und hinsichtlich ihrer städtebaulichen Strukturen gesichert werden. Im erforderlichen Umfang sind Umweltbezogene Festsetzungen zu treffen. Zielsetzung für das Plangebiet ist: Umnutzung, Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von innerörtlichen Flächen sowie die Sicherung wichtiger innerörtlicher Grünflächen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Marktplatz“ wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden. Zu erwartende Eingriffe gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Von der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 und §4 Abs. 1 BauGB kann aufgrund der Verfahrensart abgesehen werden.
Hinweis:
Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung im Entwurf, die textlichen Festsetzungen im Entwurf, die Begründung im Entwurf, das Entwässerungskonzept sowie die artenschutzrechtliche Potentialabschätzung.
Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend). Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim (http://www.vg-goellheim.de) unter der Rubrik Wohnen & Bauen/Bebauungspläne/im Verfahren sowie auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zur Ansicht bereit.
Geltungsbereich Bebauungsplan „Am Marktplatz“ der Ortsgemeinde Göllheim