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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 32/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die nichtöffentliche 16. Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Gemeinderates Albisheim vom 22. Juli 2026

Ortsbürgermeister Ronald Zelt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.

Sodann beantragte er die Änderung der Tagesordnung. Der bisherige TOP 3 „Berichtspflicht gemäß §21 Gemeindehaushaltsverordnung“ wurde aufgrund noch ausstehender endgültiger Zahlen abgesetzt. An dessen Stelle wurde der Tagesordnungspunkt „Beschluss für die Erschließung des Spielplatzes SÜD II“ aufgenommen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Tagesordnung.

1. Einwohnerfragestunde

Ein Bürger äußerte Kritik am Informationsfluss im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen am „Saukopf“. Er teilte mit, dass er sich gegen das Vorhaben engagieren und hierzu eine Bürgerinitiative gründen möchte.

2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit doppischem Haushaltsplan 2026/2027 der Ortsgemeinde Albisheim

Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan. Diese wird noch öffentlich bekanntgemacht.

3. Beschluss für die Erschließung des Spielplatzes SÜD II

Ortsbürgermeister Zelt informierte den Gemeinderat über die geplante Erschließung des Spielplatzes im Baugebiet SÜD II. Für die Herstellung der Anschlüsse für Strom und Wasser liegen Angebote der zuständigen Versorgungsträger vor. Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe für die Stromversorgung mittels Festplatzverteiler in Höhe von 8.500,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an die Pfalzwerke zu vergeben. Die erforderlichen Kabelverlegearbeiten, auf 60 cm Tiefe, sollen in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter erfolgen.

Für die Wasserversorgung wird der Auftrag an die Verbandsgemeindewerke Göllheim in Höhe von ca. 10.000,00 € vergeben. Auch hierbei ist vorgesehen, die erforderlichen Leitungsarbeiten in Eigenleistung durchzuführen und gemeinsam mit den Leerrohren der Stromversorgung zu verlegen.

4. Starkregenvorsorge

hier: Einbau einer Schwerlastrinne "Obere Bahnhofstraße"

Der Gemeinderat beschloss die Maßnahme zum Angebotspreis von 25.201,82 € (Brutto) an die Firma Stelzer aus Göllheim zu vergeben.

5. 1. Bebauungsplan "Ortsmitte- Erweiterungsplan I - 2. Änderung"

a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB

b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

c) Satzungsbeschluss

2. Bebauungsplan "Ortsmitte - 1. Teiländerung"

a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

c) Satzungsbeschluss

Herr Hofmann vom Planungsbüro stellte dem Gemeinderat anhand einer Präsentation die nachfolgenden Bebauungspläne TOP 5 und TOP 6 sowie die hierzu vorgesehenen Planungen vor und erläuterte die wesentlichen Inhalte.

1. Bebauungsplan "Ortsmitte- Erweiterungsplan I- 2. Änderung"

a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 10.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 statt.

Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind; eine Abwägungsentscheidung ist insoweit nicht erforderlich.

b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 statt. Während dieser Zeit sind insgesamt 40 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 11 Stellungnahmen Hinweise, Anregungen oder Bedenken. Über diese Stellungnahmen ist eine Entscheidung zu fassen.

Die übrigen Stellungnahmen ohne Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat beschloss die Abwägungsvorschläge jeweils einzeln.

c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Ortsmitte - Erweiterungsplan I - 2. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

2.Bebauungsplan „Ortsmitte - 1. Teiländerung“

a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 10.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 statt.

Der Gemeinderat nahm zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind; eine Abwägungsentscheidung ist insoweit nicht erforderlich.

b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 10.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 statt. Während dieser Zeit sind insgesamt 41 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 15 Stellungnahmen Hinweise, Anregungen oder Bedenken. Über diese Stellungnahmen ist eine Entscheidung zu fassen.

Die übrigen Stellungnahmen ohne Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat beschloss die Abwägungsvorschläge jeweils einzeln.

c) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Ortsmitte - 1. Teiländerung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

6. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Süd V" 

Der Gemeinderat beschloss:

1)

Den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Süd V“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

2)

Als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.

3)

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Süd V“.4) Diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

7. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Zelt informierte den Gemeinderat über die am 20.07.2026 stattgefundene Bürgerversammlung zum Thema Windpark. Weiterhin teilte er mit, dass der V.I.V.A. die Aufstellung eines Insektenhotels im Hammerhof-Park gestattet wurde. Im Gegenzug übernimmt diese die Pflege und Unterhaltung des Parks und beabsichtigt, zusätzliche Sitzgelegenheiten herzurichten. Zudem informierte Herr Zelt darüber, dass für die Errichtung einer Sitzbank am „Saukopf“ eine Spende in Höhe von 800,00 € eingegangen ist. Für die kommende Sitzung soll ein Angebot zur Sanierung der Pfrimmhalle eingeholt werden. Zur weiteren energetischen Optimierung der Pfrimmhalle ist die Anschaffung einer Wärmepumpe sowie einer Lüftungsanlage vorgesehen. Ein Ratsmitglied wies darauf hin, dass die geplante Verbreiterung des Bahnübergangs an der L 447 bislang noch nicht umgesetzt wurde. Da sich das angrenzende Grundstück im Eigentum der Ortsgemeinde befindet soll dieses hergerichtet werden, um Fußgängern eine sichere Ausweichmöglichkeit im Bereich des Bahnübergangs zu ermöglichen.

8. Ausweisung eines Vorranggebietes im Westen von Albisheim

Ortsbürgermeister Zelt informierte den Gemeinderat über das weitere Vorgehen in Sachen „Ausweisung eines Vorranggebietes im Westen von Albisheim“.

Anschließend fasste der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss.

9. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Zelt informierte über weitere Angelegenheiten.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A. gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst