Geplante Gebietsausweisung der 2. Offenlage
Eine Bürgerversammlung bringt Klarheit, weitere Windkraftanlagen im westlichen Zellertal sollen entstehen. Die Planungsgemeinschaft Westpfalz hat die energiepolitischen Vorgaben umzusetzen und muss zwei Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für den Ausbau von Windkraftanlagen ausweisen. Aktuell ist geplant im Zellertal westlich der Albisheimer Ortslage eine solche Vorrangfläche auszuweisen. Die bestehenden, durch Bebauungspläne anfangs der 2000-er Jahre ausgewiesen Windparks auf den Plateauflächen von Rüssinger Berg und Hungerberg/Wartberg sollen bis in die Tallage erweitert werden. Der Gemeinderat Albisheim hat sich einstimmig hiergegen ausgesprochen. Gegen eine erste Offenlage des Plangebietes im Frühjahr wurde den vorgebrachten Bedenken der Gemeinde in Teilen entsprochen (größere Abstände gegenüber den Ortslagen von Albisheim und Heyerhof und gegenüber der Zellertalbahnlinie). Dennoch werden in der zweiten Offenlage weiterhin große Gemarkungsteile im Ried und der Hangbereich Wartberg bis zur B 47 beansprucht. Schätzungsweise bis zu 12 neue Windkraftanlagen bis zu einer Höhe von rd. 270 m (bisher war die Höhe auf 200 m beschränkt) könnten künftig das westliche Zellertal verbarrikadieren und die einzigartige Sicht zum Donnersberg versperren. Die Gemeinde wird sich anwaltlich vertreten lassen und erneut ihre Bedenken äußern. Sollten die Bedenken keine ausreichende Berücksichtigung finden, wird eine Normenkontrollklage die logische Folge sein, da die Planungshoheit der Gemeinde auf Jahrzehnte erheblich eingeschränkt wird. In einer Bürgerversammlung wurden nun auch die Bürger umfassend über die Planungsabsichten und die rechtlichen Möglichkeiten informiert. Parallel zu den Eingaben der Gemeinde können auch die Bürger Bedenken vorbringen. Dies muss bis spätestens 01.09.2026 (Posteingang bei der Planungsgemeinschaft Westpfalz) erfolgen. Aktuell findet sich eine Bürgerinitiative in Gründung, die die Belange der Bürger bündeln und vertreten will. So sollen in Kürze Info-Flyer und Argumentationshilfen für persönliche Einwendungen im Dorf verteilt werden. Hier werden die notwendigen Informationen erteilt und Unterstützung bei den Eingaben angeboten.
Jeder kann sich dann selbst ein Bild machen, ob er der Sache positiv oder negativ gegenübersteht. Es geht hier keinesfalls um die bloße Verhinderung von Windkraftanlagen (Albisheim hat seine Hausaufgaben diesbezüglich mit der Ausweisung des Windparks Hungerberg und 3 Anlagen in der Albisheimer Gemarkung gemacht), es geht allein um die Verhinderung eines gänzlich ungeeigneten und konfliktträchtigen Standortes.