Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 33/2022
Neues aus der Verwaltung
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Das Bürgerbüro informiert
Das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Göllheim informiert aus gegebenem Anlass, dass zur Beantragung von Dokumenten folgende Unterlagen erforderlich sind:
Personalausweis bzw. vorläufiger Personalausweis:
- Ein aktuelles Ausweisdokument
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (dieses Bild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein § 7 PAuswV)
- Die Geburts-/ Abstammungs- bzw. nach Eheschließung/Scheidung die Eheurkunde bzw. nach einer Namensänderung den Nachweis darüber
- Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein, sowie bei Eltern, die zusammen in einem Haushalt leben das Einverständnis des zweiten Elternteils
- Dokumente sind persönlich zu beantragen
Reisepass:
- Ein aktuelles Ausweisdokument
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (dieses Bild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein § 5 PassVO)
- Die Geburts-/ Abstammungs- bzw. nach Eheschließung/Scheidung die Eheurkunde bzw. nach einer Namensänderung den Nachweis darüber
- Bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein, sowie bei Eltern, die zusammen in einem Haushalt leben das Einverständnis des zweiten Elternteils
- Bei Reisepässen gibt es die Möglichkeit einen Expressreisepass zu beantragen. Dieser ist innerhalb von 4-5 Werktagen fertig.
- Dokumente sind persönlich zu beantragen
Vorläufiger Reisepass:
- Ein aktuelles Ausweisdokument
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (dieses Bild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein § 5 PassVO)
- Die Geburts-/ Abstammungs- bzw. nach Eheschließung/Scheidung die Eheurkunde bzw. nach einer Namensänderung den Nachweis darüber
- Bei Personen unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein, sowie bei Eltern, die zusammen in einem Haushalt leben das Einverständnis des zweiten Elternteils
- Der vorläufige Reisepass wird nur in dringenden Fällen und wenn die Beantragung eines Expressreisepasses zeitlich nicht mehr ausreicht ausgestellt. Ein Nachweis über die Dringlichkeit ist vorzulegen.
- Dokumente sind persönlich zu beantragen
Kinderreisepass:
- Den aktuellen Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (dieses Bild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein § 5 PassVO)
- Die Geburts-/ Abstammungsurkunde
- Bei Beantragung eines Kinderreisepasses bzw. Aktualisierung ist immer die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
- Die Einverständniserklärung des zweiten Sorgeberechtigten, wenn diese in einem Haushalt zusammenleben
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten unter folgenden Nummern zur Verfügung: 06351/4909-23/-24/-28/-29