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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 33/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Göllheim

Vorbemerkung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. Juli 2022 die folgende Benutzungsordnung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

Benutzungsordnung

§ 1

Allgemeines

(1) Die Gemeindebücherei Göllheim ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Göllheim.

Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

(2) Bürgerinnen und Bürger aus der Region sind berechtigt, die Bücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht angemeldete Besucher/innen.

(3) Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2

Öffnungszeiten

(1) Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 3

Anmeldung

(1) Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält einen Benutzerausweis.

Die personenbezogenen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer) werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet.

Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Mit der Unterschrift wird gleichzeitig die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Landesdatenschutz erteilt.

(2) Für die Anmeldung Minderjähriger ist die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters durch dessen Unterschrift vor Ort auf dem Anmeldeformular erforderlich. Die gesetzliche Vertreterin bzw. der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

(3) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.

(4) Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, der Bibliothek Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

§ 4

Benutzerausweis

(1) Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bücherei. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzerin/Benutzer bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter.

(3) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.

§ 5

Ausleihe, Leihfrist

(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.

(2) Die Leihfrist für alle Medien beträgt drei Wochen.

(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

§ 6

Ausleihbeschränkungen

(1) Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

(2) Für einzelne Medienarten kann die Bibliotheksleitung besondere Bestimmungen festlegen.

(3) Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z. B. für Spielfilme oder Computerspiele sind auch für die Ausleihe der Gemeindebücherei verbindlich.

§ 7

Auswärtiger Leihverkehr

(1) Im Bestand der Bücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 8

Verspätete Rückgabe, Einziehung

(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

(2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 9

Behandlung der Medien, Haftung

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.

(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(5) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bibliothek an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.

§ 10

Schadenersatz

(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 11

Nutzungsbedingungen für Internet- und EDV-Arbeitsplätze

(1) Das W-LAN steht allen Besucherinnen und Besuchern der Bücherei frei zur Verfügung.

(2) Die Internet- und Benutzerarbeits-PCs stehen allen Bibliotheksbesuchern nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Anmeldung zur Verfügung. Der Benutzerausweis wird für die Dauer der Nutzung an der Theke hinterlegt. Die Nutzungsdauer wird von der Büchereileitung festgelegt.

(3) Die Nutzung des W-LANs und des Internetarbeitsplatzes ist für Minderjährige zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt (oder im Rahmen von Veranstaltungen).

(4) Die Bücherei haftet nicht:

a.

für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer

b.

für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern

c.

für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen

d.

für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen

e.

für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

(5) Die Bücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.

(6) Die Benutzerin/Der Benutzer verpflichtet sich:

a.

die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.

b.

keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren

c.

keine geschützte Daten zu manipulieren

d.

die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen

e.

bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen

f.

das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails am Internet-Arbeitsplatz nur über Drittanbieter abzuwickeln.

(7) Es ist nicht gestattet:

a.

Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen

b.

technische Störungen selbstständig zu beheben

c.

Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern

d.

Am Internet-Arbeitsplatz kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen

e.

Am Internet-Arbeitsplatz Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internetabzuwickeln.

§ 12

Onleihe

Die Onleihe Rheinland-Pfalz bietet Zugriff auf elektronische Medien für alle Nutzer. Sie ist ein Verbund des Landesbibliothekszentrums mit einem digitalen Angebot für die Nutzer/innen der Gemeindebücherei Göllheim.

Weitere Informationen über die Onleihe erhalten Sie unter www.onleihe-rlp.de

§ 13

Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

(1) Für den Aufenthalt und die Nutzung der Bücherei gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des Bibliothekspersonals. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss vom Besuch bzw. von der Benutzung der Bücherei verfügt werden.

(2) Jede Benutzerin /jeder Benutzer und jede Besucherin / jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

(3) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.

(4) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Bücherei in der Regel nicht gestattet.

§ 14

Inkrafttreten

(1) Diese Benutzungsordnung tritt mit dem Datum ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 1. November 2021 außer Kraft.
Göllheim, den 20.07.2022
Gez.
Dieter Hartmüller
Ortsbürgermeister

Gebührenordnung Bücherei Göllheim

-Anhang zur Benutzungsordnung

vom 13. Juli 2022

1.

Säumnisgebühr für das Überschreiten der

Leihfrist pro Woche  —  0,20 €

2.

Ersatzausstellung eines Benutzerausweises  —  2,50 €

3.

Bestellungen über auswärtigen Leihverkehr

z.B. Deutsche Fernleihe  —  2,50 €

Darüber hinaus können zusätzliche Kosten anfallen

(z.B. Portokosten, Kopierkosten).

4.

Sonstige Kosten:

Kopie/Ausdruck  —  0,25 €

Göllheim, den 20.07.2022
Büchereileitung