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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 33/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Biedesheim - amtlich

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Biedesheim

für die Jahre 2026 und 2027

vom 03.08.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.244.100 Euro

1.172.000 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.241.800 Euro

1.168.900 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

2.300 Euro

3.100 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

40.200 Euro

41.100 Euro

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

687.500 Euro

280.000 Euro

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

623.500 Euro

7.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

64.000 Euro

273.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

-104.200 Euro

-314.100 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

7.000 Euro

7.000 Euro

zusammen auf

7.000 Euro

7.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse auf

1.570.000 Euro

1.630.000 Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wie folgt neu festgesetzt:

-

Grundsteuer A

2026

361 v. H.

-

Grundsteuer A

2027

361 v. H.

-

Grundsteuer B

2026

500 v. H.

-

Grundsteuer B

2027

500 v. H.

-

Gewerbesteuer

2026

381 v. H.

-

Gewerbesteuer

2027

381 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

-

für den ersten Hund

2026

60,00 Euro

-

für den ersten Hund

2027

60,00 Euro

-

für den zweiten Hund

2026

90,00 Euro

-

für den zweiten Hund

2027

90,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

2026

156,00 Euro

-

für jeden weiteren Hund

2027

156,00 Euro

-

für gefährliche Hunde je

2026

600,00 Euro

-

für gefährliche Hunde je

2027

600,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2026

9,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2027

9,00 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 10 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Biedesheim, den 03.08.2026
gez.
Armin Wendel
Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 13.07.2026 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.08.2026 bis 24.08.2026,

während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 33 vom 13.08.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).