Ortsbürgermeister Lauer begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
entfällt.
2. Vorstellung der Baumaßnahme "Außengebietsentwässerung Niefernheim"
Frau Berberich vom Planungsbüro Obermayer erläuterte anhand eines Lageplans die vorgesehenen Maßnahmen zur Außengebietsentwässerung von Niefernheim. Zur Entlastung der Kanalisation sollen an zwei Stellen die in die Pfrimm laufenden Gräben vertieft, verbreitert und verlegt werden. Als weitere bauliche Maßnahme ist vorgesehen den letzten Absturzschacht vor Einleitung in die Pfrimm zu erneuern, da das bestehende Schachtbauwerk mit einem Alter von ca. 70 Jahren sehr brüchig ist und die Bausubstanz fast zusammengefallen ist. Die anfallenden Kosten aller baulichen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 23.000 Euro.
Im Bereich „Zellerweg“ und „Schlittweg“ sollen zusätzlich Trinkwasserleitungen erneuert werden.
Eine neu angelegte, quer verlaufende Kastenrinne (letzte Querung „Schlittweg“ vor Ortskern) wird eine weitere Gefahrenstelle durch fehlgeleitetes Oberflächenwasser wegnehmen.
Die Bauzeiten pro Straße betragen voraussichtlich:
„Im Taubhaus“ ca. 3 Monate, Am „Schlittweg“ ca. 2 Monate, „Zeller Weg“ ca. 1,5 Monate, „Königsstraße“ und Graben ca. 2,5 Monate. Insgesamt werden 9 Monate für das Projekt eingeplant. Mit dem Abschluss des Projekts im August 2023 zu rechnen.
Zu den Top 3 - 9 übernahm Bürgermeister Antweiler als Beauftragter nach § 124 der Gemeindeordnung den Vorsitz. Sowohl Ortsbürgermeister Lauer als auch die vertretungsberechtigten Beigeordneten, waren bei der Leaderstudie von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Auch bei 7 weiteren anwesenden Ratsmitgliedern lagen Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
Da die Sanierungsmaßnahmen sich auf die 3 verschiedenen Ortsteile beziehen, sind jeweils getrennte Beschlüsse zu fassen. Gemeinsam mit Frau Lehrmoser von der Verbandsgemeindeverwaltung führte Antweiler durch alle Details dieser TOP 3-9 und bat die Gemeinderatsmitglieder jeweils um Abstimmung.
3. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung in den Ortskernen Harxheim, Niefernheim und Zell, Ortsgemeinde Zellertal
a) Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)
b) Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)
c) Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs- /Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung)
Der Gemeinderat beschloss folgende Zustimmungen:
a) zur vorliegenden Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG);
aa) für den Ortsteil Harxheim unter Berücksichtigung der Ausschließungsgründe nach § 22 GemO;
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (9 Stimmen) für den Ortsteil Harxheim die Zustimmung zu der vorliegenden o.g. Vereinbarung.
Von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO waren 5 der anwesenden Ratsmitglieder betroffen. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
ab) für den Ortsteil Niefernheim unter Berücksichtigung der Ausschließungsgründe nach § 22 GemO;
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (13 Stimmen) für den Ortsteil Niefernheim die Zustimmung zu der vorliegenden o.g. Vereinbarung.
Von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO war 1 anwesendes Ratsmitglied betroffen. Es nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
ac) für den Ortsteil Zell unter Berücksichtigung der Ausschließungsgründe nach § 22 GemO;
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (10 Stimmen) für den Ortsteil Zell die Zustimmung zu der vorliegenden o.g. Vereinbarung.
Von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO waren 4 der anwesenden Ratsmitglieder betroffen. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
b) zum vorliegenden „Negativkatalog“ (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind);
ba) Ortsteil Harxheim: die Zustimmung zu dem vorliegenden Negativkatalog
einstimmig (9 Stimmen)
bb) Ortsteil Niefernheim: die Zustimmung zu dem vorliegenden Negativkatalog.
einstimmig (13 Stimmen)
bc) Ortsteil Zell: die Zustimmung zu dem vorliegenden Negativkatalog
einstimmig: (10 Stimmen)
c) zur vorliegenden Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung);
ca) Ortsteil Harxheim: die Zustimmung zu dem vorliegenden Negativkatalog
einstimmig (9 Stimmen)
cb) Ortsteil Niefernheim: die Zustimmung zu dem vorliegenden Negativkatalog.
einstimmig (13 Stimmen)
cc) Ortsteil Zell: die Zustimmung zu dem vorliegenden Negativkatalog
einstimmig: (10 Stimmen)
4. Sanierungsgebiet "Ortskern Harxheim" in der Ortsgemeinde Zellertal
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 10 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen. Weitere Hinweise und Anregungen aus den 14 Stellungnahmen werden in den Sanierungsrahmenplan aufgenommen.
Nach dem Sachvortrag durch Herrn Bürgermeister Antweiler im Einzelnen, beschloss der Gemeinderat einstimmig (9 Stimmen), die Abwägungen gemäß der Beschlussempfehlungen. Ferner die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes.
Die anwesenden ausgeschlossenen 5 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Gemeinderat beschloss nach Sachvortrag durch Bürgermeister Antweiler sodann einstimmig (9 Stimmen) und jeweils einzeln, die Abwägungen zu den 4 eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in das Projekt. Die anwesenden ausgeschlossenen 5 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (9 Stimmen) die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB nach dem beiliegenden Bericht.
Die anwesenden ausgeschlossenen 5 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (9 Stimmen) die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung nach dem beiliegenden Bericht.
Die anwesenden ausgeschlossenen 5 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den städtebaulichen Rahmenplan und stimmte der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu, gemäß dem beiliegenden Bericht.
Die anwesenden ausgeschlossenen 5 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
5. Sanierungsgebiet "Ortskern Harxheim" in der Ortsgemeinde Zellertal
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Zellertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Harxheim"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zellertal nahm einstimmig (9 Stimmen) den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 06. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Harxheim“ rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und beschloss einstimmig (9 Stimmen) gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Harxheim“ in der Ortsgemeinde Zellertal, gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan mit den entsprechenden und möglichen Änderungen zu § 2 Abs. 2 der Satzung. Die anwesenden ausgeschlossenen 5 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
6. Sanierungsgebiet "Ortskern Niefernheim" in der Ortsgemeinde Zellertal
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 8 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen. Die Hinweise und Anregungen aus den 12 Stellungnahmen werden in den Sanierungsrahmenplan aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt, die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Nach dem die 8 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für die Detailplanungen etc.), durch Herrn Bürgermeister Antweiler nach den beiliegenden Beschlussempfehlungen im Einzelnen vorgetragen wurden, beschloss der Gemeinderat einstimmig (13 Stimmen), die Abwägungen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Das anwesende ausgeschlossene Ratsmitglied (gemäß § 22 GemO) nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Danach wurden die 4 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten sind, je einzeln von Herrn Bürgermeister Antweiler vorgetragen, anhand der vorliegenden Beschlussempfehlungen.
Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig (13 Stimmen) je einzeln, die Abwägungen zu den 4 eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Das anwesende ausgeschlossene Ratsmitglied (gemäß § 22 GemO) nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (13 Stimmen) die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB nach dem beiliegenden Bericht.
Das anwesende ausgeschlossene Ratsmitglied (gemäß § 22 GemO) nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (13 Stimmen) die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung nach dem beiliegenden Bericht.
Das anwesende ausgeschlossene Ratsmitglied (gemäß § 22 GemO) nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (13 Stimmen) den städtebaulichen Rahmenplan und stimmt der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu, gemäß dem beiliegenden Bericht.
Das anwesende ausgeschlossene Ratsmitglied (gemäß § 22 GemO) nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
7. Sanierungsgebiet "Ortskern Niefernheim" in der Ortsgemeinde Zellertal
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Zellertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Niefernheim"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zellertal nahm einstimmig den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 06. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Niefernheim“ rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und beschloss einstimmig (13 Stimmen) gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Niefernheim“ in der Ortsgemeinde Zellertal, gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan mit den entsprechenden und möglichen Änderungen des § 2 Abs. 2 der Satzung.
Das anwesende ausgeschlossene Ratsmitglied (gemäß § 22 GemO) nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
8. Sanierungsgebiet "Ortskern Zell" in der Ortsgemeinde Zellertal
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 8 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen. Die Hinweise und Anregungen aus den 12 Stellungnahmen werden in den Sanierungsrahmenplan aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt, die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Nach dem die 8 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für die Detailplanungen etc.), durch Herrn Bürgermeister Antweiler nach den Beschlussempfehlungen im Einzelnen vorgetragen wurden, beschloss der Gemeinderat einstimmig (10 Stimmen), die Abwägungen gemäß der beiliegenden Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Die anwesenden ausgeschlossenen 4 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Danach wurden die 4 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten sind, je einzeln von Herrn Bürgermeister Antweiler vorgetragen, anhand der vorliegenden Beschlussempfehlungen.
Der Gemeinderat beschloss sodann einstimmig (10 Stimmen) je einzeln, die Abwägungen zu den 4 eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Die anwesenden ausgeschlossenen 4 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (10 Stimmen) die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB nach dem beiliegenden Bericht mit den entsprechenden Änderungen.
Die anwesenden ausgeschlossenen 4 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig (10 Stimmen) die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung nach dem beiliegenden Bericht.
Die anwesenden ausgeschlossenen 4 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den städtebaulichen Rahmenplan und stimmt der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu, gemäß dem beiliegenden Bericht.
Die anwesenden ausgeschlossenen 4 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
9. Sanierungsgebiet "Ortskern Zell" in der Ortsgemeinde Zellertal
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Zellertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Zell"
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zellertal nahm einstimmig den Bericht, mit den redaktionellen Änderungen, der vorbereitenden Untersuchungen vom 06. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Zell“ rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und beschloss einstimmig (10 Stimmen) gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Zell“ in der Ortsgemeinde Zellertal, gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan.
Die anwesenden ausgeschlossenen 4 Ratsmitglieder (gemäß § 22 GemO) nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
10. Kita Zellertal, Auftragsvergabe Bodenbelagsarbeiten in 2 Gruppenräumen und im Turnraum
Einstimmige Auftragsvergabe an die mindestfordernde Firma; Fa. Rohrwick, Westhofen zum Angebotspreis von 15.407,23 € einschl. 19% MwSt.
11. a Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden der Landfrauen Zellertal in Höhe von 200,00 € zur Förderung der Heimatpflege und in Höhe von 400,00 € zur Förderung der Heimatpflege einstimmig zu.
11. b Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende der Pfalzwerke Netz AG in Höhe von 300,00 € zur Förderung der Heimatpflege einstimmig zu.
12. Informationen des Ortsbürgermeisters
OB Lauer informierte über die Fortschreibung des Tourismuskonzeptes, eine Begehung der Gewässer der Gemeinde, das Thema Hangentwässerung, Technische Details und Zeitplan der Sanierung der Bahnbrücke der Zellertalbahn, Glasfaserarbeiten und die Sanierung der K 64. Auch verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen, der bundesweite Digitaltag und die Kita Zellertal waren Thema.
13. Grundstücksangelegenheiten
Herr Ortsbürgermeister Lauer informierte den Gemeinderat über fünf Grundstücksangelegenheiten; zu einer wurde eine Abstimmung vorgenommen.