Ortsbürgermeisterin Frau Rühl-Pfeiffer begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigte sich nach dem Sachstand zur Ausbesserung des Wirtschaftsweges zum ehemaligen Zeltplatz.
Ein weiterer Bürger teilte mit, dass der Dorfbrunnen sich in einem katastrophalen Zustand befindet. Es soll eine Instandsetzung durch die Deutsche Glasfaser gefordert werden.
Zudem kam es zu Beschwerden bzgl. der Kehrpflicht.
2. Neubaugebiet Rosengarten
hier: Vergabeentscheidung Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Der Gemeinderat beschloss, das Planungsbüro WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit der Ausarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung inkl. einer Erarbeitung eines Erschließungs- und Nutzungskonzeptes zum Bebauungsplan „Im Rosengarten“ zu beauftragen.
3. Wirtschaftswegeausbau "Kelterberghohl"
hier: Vorstellung der Entwurfsplanung
Es wurde die Entwurfsplanung vorgestellt sowie informiert, dass die veranschlagte Kostenkalkulation nicht mehr haltbar ist. Auch wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Maßnahme um eine Zuschussmaßnahme handelt; es kann also ein Antrag auf Zuschussbewilligung gestellt werden. Die Zuschusshöhe beträgt 75% der Gesamtkosten, ist allerdings an einige Vorgaben gebunden.
Anschließend wurde über noch offene Fragen gesprochen und festgestellt, dass eine Entscheidung bezüglich des Wirtschaftswegeausbaus er nach Klärung dieser getroffen werden soll. Außerdem soll als nächstes eine Infoveranstaltung für die betroffenen Anlieger stattfinden.
4. Informationen zum Glasfaserausbau
Herr Dörr stellte den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus anhand eines Lageplanes vor und wies darauf hin, dass laut Aussage der Deutschen Glasfaser mit der Erschließung der geplanten Anschlüsse mit Glasfaserleitungen erst gegen Jahresende begonnen werden kann.
Dem Gemeinderat ist auf dem Lageplan erneut aufgefallen, dass der Scheuhof immer noch nicht im Ausbaupolygon liegt. Herr Dörr verwies darauf, dass es sich bei dem Ausbau um einen privatwirtschaftlichen Ausbau handelt und die Ortsgemeinde bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Erschließungsplanung nehmen kann.
5. Beratung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. doppischem Nachtragshaushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Einselthum
Der Gemeinderat beschloss die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2023.
6. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat stimmte verschiedenen Spendenannahmen zur Förderung der Heimatpflege und der Erziehung zu.
7. Schöffenwahl 2023 (Amtsperiode 2024 bis 2028)
hier: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Ortsgemeinde Einselthum
Der Gemeinderat wählte je zwei Personen in die Vorschlagsliste für das Amtsgericht Rockenhausen und das Amts- und Landgericht Kaiserslautern.
8. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) - Erschließungsbeitragssatzung
Der Gemeinderat Einselthum beschloss nach Beratung den Entwurf der Erschließungsbeitragssatzung als Satzung.
9. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den §§ 135 a-c BauGB
Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den §§ 135 a-c BauGB.
10. Antrag der FWG-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung
Die Änderung der Geschäftsordnung benötigt gem. § 37 GemO eine Dreiviertelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Dem Antrag, eine namentliche Abstimmung durchzuführen, wurde zugestimmt.
Die für die Änderung der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit wurde nicht erreicht und der Antrag der FWG-Fraktion somit abgelehnt.
11. Informationen der Ortsbürgermeisterin
Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer informierte über das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“, verschiedene Schadensregulierungen, eine weitere Pflanzaktion aus dem Sonderkontingent Grün, die Lieferung des bestellten Notstromaggregates, einen Fehlalarm der Brandmeldeanlage und den Sachstand der Fahrbahnmarkierungen.
12. Vertragsangelegenheiten
k. A.
13. Informationen der Ortsbürgermeisterin
k. A.