Erlaubnisverfahren gemäß §§ 15 WHG i.V.m. 16 LWG für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Süd X“ einschließlich angrenzendem Außengebiet und Straßenwasser der L 449 in den Königsgraben (Gewässer III. Ordnung)
Die Verbandsgemeindewerke Göllheim haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern - einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Süd X“ einschließlich angrenzendem Außengebiet und Straßenwasser der L 449 in der Ortsgemeinde Göllheim über Regenrückhaltebecken, ein straßenbegleitendes Muldensystem und einen Zulaufgraben im Bereich der Mulde 1 in den Königsgraben (Gewässer III. Ordnung) gestellt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
| 1. | Diese Bekanntmachung und die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen werden in der Zeit vom 30.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können |
| • | auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim unter |
| https://www.vg-goellheim.de/vg-werke/aktuelles/ | |
| • | auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter |
| abgerufen werden. | |
| Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen in dem gleichen Zeitraum bei der | |
| Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim | |
| Fachbereich II, Zimmer 2.11 | |
| Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3 | |
| 67307 Göllheim | |
| innerhalb der allgemeinen Dienststunden | |
| Mo 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| DI 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| MI 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| DO 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr | |
| FR 08.30 – 12.00 Uhr. | |
| 2. | Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Fischerstr. 12, 67655 Kaiserslautern oder der |
| • | Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim |
| bis spätestens 14.10.2024 | |
| schriftlich, zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 3a VwVfG) an poststelle@sgdsued.rlp.de erhoben werden. | |
| Wichtiger Hinweis: | |
| Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Süd unter https://sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind. | |
| 3. | Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben. |
| 4. | Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. |
| 5. | Bei begründeten Einwendungen wird ein Erörterungstermin anberaumt. |
| 6. | Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. |
| 7. | Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen |
| - können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, | |
| - kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. | |
| 8. | Nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen können nur verlangt werden, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. |