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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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BEKANNTMACHUNG

1. Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Rüssingen

Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Rüssingen liegt in der Zeit

vom 02.09. bis einschließlich 16.09.2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich 1, Organisation, Zimmer 2.6 während der üblichen Öffnungszeiten, Mo.- Mi. jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen vom 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend) sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Während dieser Zeit können alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der im Jagdbezirk liegenden Grundstücke oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis mit Ablauf dieser Frist als festgestellt.

2. Versammlung der Jagdgenossenschaft Rüssingen

Die Jagdgenossen des Jagdbezirkes Rüssingen werden hiermit zu einer am

Donnerstag, dem 19. September 2024, um 19.30 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus (Sitzungszimmer) in Rüssingen,

stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Kassenwarts
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Neuwahl des Jagdvorstandes nach Ablauf der Amtszeit
  5. Verwendung des Reinertrages
  6. Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
  7. Sonstiges und Informationen

Bei der Genossenschaftsversammlung sind nur die jeweiligen Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) oder die mit einer schriftlichen Vollmacht des Grundstückseigentümers versehenen Personen stimmberechtigt. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Bei Grundstücken die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden.

Rüssingen, den 22.08.2024

gez.

Steffen Antweiler

Jagdvorsteher