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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 36/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Göllheim für die Jahre 2022 und 2023 vom 30.08.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/-

fehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

- Grundsteuer A

- Grundsteuer B

- Grundsteuer B

- Gewerbesteuer

- Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für jeden weiteren Hund

- für gefährliche Hunde je

- für gefährliche Hunde je

§ 5

Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2022  —  5,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2023  —  5,00 Euro/ha

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 10

Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Göllheim, den 30.08.2022
gez. Dieter Hartmüller, Ortsbürgermeister
(Dienstsiegel)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 25.08.2022 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.09.2022 bis 19.09.2022, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.2, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 36 vom 08.09.2022.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).