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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 37/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Hinweise zur Haltung von Hunden in der Verbandsgemeinde Göllheim

Der Jagdpächter aus der Gemarkung Einselthum hat uns mitgeteilt, dass er wiederholt tote Rehe mit Bissverletzungen in seinem Jagdbereich aufgefunden hatte. Vermutlich wurden die Tiere von freilaufenden Hunden angefallen. Aus diesem Anlass möchten wir Sie auf auf die bestehenden Regelungen bezüglich der Haltung von Hunden der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Göllheim hinweisen:

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage dürfen Hunde im Gebiet der Verbandsgemeinde Göllheim nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Die Hunde dürfen beim Ausführen somit nie aus den Augen verloren werden.

Außerdem müssen Halter und Führer von Hunden dafür sorgen, dass diese öffentliche Flächen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

Verstöße gegen die Anleinpflicht bzw. Beseitigungspflicht von Verunreinigungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Bußgelder sanktioniert.

Wir bitten Sie Ihre Hunde entsprechend den genannten Bestimmungen auszuführen.

Örtliche Ordnungsbehörde
Verbandsgemeinde Göllheim