Angemeldet werden alle Kinder, die bis zum 31. August 2023 ihr sechstes Lebensjahr erreicht haben oder bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Liegt eine offensichtliche oder vermutete Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleiterin davon zu unterrichten. Es müssen alle beeinträchtigten Kinder an der Regelschule angemeldet werden, wenn sie schulpflichtig sind.
J ü n g e r e K i n d e r, die nach dem 01.09.2023 ihren sechsten Geburtstag haben, können in der 2. Februarhälfte 2024 angemeldet werden, wenn sie über die für den Schulbesuch erforderliche geistige Reife und die körperliche Entwicklung verfügen. Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft die Schulleiterin im Benehmen mit dem Schularzt.