Ortsbürgermeister Zelt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
entfällt.
Vor Eintritt in die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 2 – 4 übergab Herr Ortsbürgermeister Zelt den Vorsitz an Herrn Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, als bestellter Beauftragter gemäß §§ 22, 39 Abs. 2 GemO i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO aufgrund des Schreibens vom 26.04.2022 der Kreisverwaltung Donnersbergkreis.
Herr Ortsbürgermeister Zelt, der 1. Beigeordnete Herr Matthias Dietz und der Beigeordnete Herr Dieter Runck sind von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Bei 11 weiteren Ratsmitgliedern liegen ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
2. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Albisheim
a) Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)
b) Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)
c) Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung)
Der Gemeinderat beschloss folgende Zustimmungen:
| a) | zur vorliegenden Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG), |
| b) | zum vorliegenden „Negativkatalog“ (Anlage der Modernisierungsvereinbarung – Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) und |
| c) | zur vorliegenden Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung). |
Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, führte als bestellter Beauftragter gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO die Beschlüsse im Einzelnen mit Zustimmung der zwei anwesenden nichtausgeschlossen Ratsmitgliedern für den Ortsgemeinderat Albisheim herbei, die vorliegenden Vereinbarungen zu a) und c) und dem Negativkatalog.
3. Sanierungsgebiet "Ortskern Albisheim" in der Ortsgemeinde Albisheim
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
- 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit sind von Seiten der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen eingegangen (geringfügige Erweiterung des Gebietes).Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führt die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Albisheim mit Zustimmung der zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedern herbei, die betroffenen Grundstücke nach den vorgebrachten Stellungnahmen in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes aufzunehmen, nach den ausgeführten Beschlussempfehlungen.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen.Hiervon enthielten 13 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.). 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, dagegen sind bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten bzw. aufzunehmen.
Herr Bürgermeister Antweiler (Beauftragter) trug die 17 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für die Detailplanungen etc.) nach den beiliegenden Beschlussempfehlungen im Einzelnen vor.
Sodann führte er nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Albisheim mit Zustimmung der zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedern herbei, über die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
- 2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Albisheim mit Zustimmung der beiden nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder herbei und erteilte die Zustimmung zu den „Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB“.
- 3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Albisheim mit Zustimmung der zwei nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder herbei und erteilte die Zustimmung über die „allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung“.
- 4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Albisheim mit Zustimmung der beiden nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder herbei und erteilt seine Zustimmung über den vorgestellten „städtebaulichen Rahmenplan“ sowie zur enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht.
4. Sanierungsgebiet "Ortskern Albisheim" in der Ortsgemeinde Albisheim
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Albisheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Albisheim"
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung mit Zustimmung der zwei nicht ausgeschlossenen Ratsmitgliedern für den Ortsgemeinderat Albisheim gemäß § 142 BauGB herbei; zunächst über die „Satzung der Ortsgemeinde Albisheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Albisheim“ und sodann dem Bericht über die „Vorbereitenden Untersuchungen vom 04. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen“. einstimmig
Vor Eintritt in den TOP 5 übernahm Herr Ortsbürgermeister Zelt wieder den Vorsitz.
5. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Zelt informierte über den Entwurf zum Bebauungsplan „An der Steinmühle“, sowie den Sachstand zum Gräberfund im Baugebiet „Süd IV“ durch das Landesamt für Archäologie. Er teilte mit, dass Im Baugebiet „Süd IV – 1. BA“ derzeit ca. 25 Bauplätze erschlossen werden können. Herr Ortsbürgermeister Zelt gab bekannt, dass man aufgrund der aktuellen Entwicklung der Preise am Markt und der Kostenschätzung vom September 2021 von höheren Erschließungskosten ausgehen muss.
Bzgl. der Glasfaserverlegung in der Gemeinde haben sich bisher keine nennenswerten Probleme ergeben. Letztlich informierte er über die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses und die geplante Gemeinderatsfahrt nach Berlin.