Ortsbürgermeister Busch begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Information Deutsch-Französischer Obstgarten
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Ortsbürgermeister Busch Herrn Bernhard Schmitt, Weitersweiler, das Wort. Herr Schmitt gab bekannt, dass er seit einem Jahr Vorsitzender des örtlichen Naturschutzvereines „Pollichia“ ist. Er trug dem Gemeinderat sein Anliegen in Bezug auf die Erhaltung des „Deutsch Französischen Obstgartens“ vor.
Vor Eintritt in die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 2 - 4 übergab Herr Ortsbürgermeister Busch den Vorsitz an den 1. Beigeordneten, Herrn Jörg Espenschied, gemäß § 39 Abs. 2, 1. Halbsatz GemO.
Herr Ortsbürgermeister Busch ist von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Bei 4 weiteren anwesenden Ratsmitgliedern liegen ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
2. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Weitersweiler
a) Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)
b) Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)
c) Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung)
Der Gemeinderat beschloss im Einzelnen folgende Zustimmungen:a) zur vorliegenden Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG),b) zum vorliegenden „Negativkatalog“ (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) undc) zur vorliegenden Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung).
3. Sanierungsgebiet "Ortskern Weitersweiler" in der Ortsgemeinde Weitersweiler
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGBa) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGBb) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen.Hiervon enthielten 8 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.). 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, dagegen sind bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten bzw. aufzunehmen.Der Gemeinderat beschloss, einzeln und nacheinander die Abwägungen über die 12 eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die teilweise Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den „städtebaulichen Rahmenplan“ und stimmte der beigefügten vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu.
4. Sanierungsgebiet "Ortskern Weitersweiler" in der Ortsgemeinde Weitersweiler
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Weitersweiler über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Weitersweiler"
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Weitersweiler nahm den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 06. Januar 2022 incl. der redaktionellen Änderungen mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und beschloss gemäß § 142 BauGB die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Weitersweiler“ in der Ortsgemeinde Weitersweiler.
Die Satzung wird noch öffentlich bekanntgemacht.
Vor Eintritt in die folgenden Tageordnungspunkte übernahm Herr Ortsbürgermeister Busch wieder den Vorsitz.
5. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Busch informierte über ein Schreiben der Ortsgemeinde an das LBM, an Herrn Landrat Guth und an die Landtagsabgeordnete, Frau Rauschkolb, wegen der verkehrlichen Situation an der Ortsausfahrt von Weitersweiler in Richtung Dreisen. Weiterhin gab er bekannt, dass am Generationenplatz abgestorbene Birken gefällt werden müssen. Es sind Neupflanzungen von Bäumen geplant.
Er schlug ebenfalls vor, am BÜT einen Behindertenparkplatz auszuweisen. Ortsbürgermeister Busch teilte mit, dass in der Toilettenanlage am Spielplatz die Armaturen ausgetauscht werden müssen. Weiterhin gab er bekannt, dass noch nicht feststehe, ob die Straße „Neun Morgen“ durch die Deutsche Glasfaser erschlossen wird. Letztlich teilte Ortsbürgermeister Busch mit, dass die Hallengemeinschaft eine neue Vorsitzende hat.
6. Bauangelegenheiten
Ortsbürgermeister Busch informierte über eine Kaufanfrage.
7. Informationen des Ortsbürgermeisters
entfällt.