Ortsbürgermeister Kauk begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
entfällt.
Vor Eintritt in die folgenden Tagesordnungspunkte 2 - 4 übergab Herr Ortsbürgermeister Kauk den Vorsitz an Herrn Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, als bestellter Beauftragter gemäß § 22, 39 Abs. 2 GemO i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO aufgrund des Schreibens vom 26.04.2022 von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis.
Herr Ortsbürgermeister Kauk und die 1. Beigeordnete Frau Christina Klein sind von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Bei allen anderen Ratsmitgliedern liegen ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
2. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Immesheim
a) Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)
b) Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)
c) Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung)
Der aufgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO als Beauftragter durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis bestellte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Immesheim herbei:
| a) | zur vorliegenden Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG), |
| b) | zum vorliegenden „Negativkatalog“ (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) und |
| c) | zur vorliegenden Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung). |
3. Sanierungsgebiet "Ortskern Immesheim" in der Ortsgemeinde Immesheim
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
- 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen.
Hiervon enthielten 8 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.). 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, dagegen sind bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten bzw. aufzunehmen.Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führt die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Immesheim herbei. Er trug einzeln und nacheinander die Abwägungen über die 12 eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die teilweise Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
- 2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Immesheim herbei, über die „Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB“.
- 3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Immesheim herbei, über die „allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung“.
- 4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Immesheim herbei, über den städtebaulichen Rahmenplan und erteilte sein Einverständnis zu der enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht zu.
4. Sanierungsgebiet "Ortskern Immesheim" in der Ortsgemeinde Immesheim
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Immesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Immesheim"
Der „Beauftragte“ Bürgermeister Antweiler nahm für den Ortsgemeinderat Immesheim den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 05. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Immesheim gemäß § 142 BauGB herbei; über die Satzung der Ortsgemeinde Immesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Immesheim“.
Vor Eintritt in den TOP 5 übernahm Herr Ortsbürgermeister Kauk wieder den Vorsitz.
5. Informationen des Ortsbürgermeisters
Herr Ortsbürgermeister Kauk informierte, dass die L 447 demnächst voll gesperrt wird aufgrund der Verlegung der Glasfaserleitungen. In diesem Zug erteilte der Rat sein Einverständnis, das einen Glasfaserhausanschluss für das Dorfgemeinschaftshaus vorzusehen.
6. Bauangelegenheiten
Ortsbürgermeister Kauk informierte über mehrere Bauangelegenheiten.
7. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Kauk gab einen Überblick über bevorstehende Termine im Juli/August.