gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
der Ortsgemeinde Ottersheim
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
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Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem
1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Gemeinderat Ottersheim zugeleitet.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Ottersheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Ottersheim, den 17.09.2025
gez.
Rüdiger Kragl
Ortsbürgermeister