Erlaubnisverfahren gemäß §§ 15 WHG i.V.m. 16 LWG für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbepark Ruhweg in den Mordkammergraben (Gewässer III. Ordnung)
| 1. | Die Verbandsgemeindewerke Göllheim haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Kaiserslautern - einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbepark Ruhweg in der Ortsgemeinde Göllheim sowie aus einem Außeneinzugsgebiet und Straßenflächen der Straße Ruhweg (ehemals K80) in den Mordkammergraben gestellt |
| 2. | Es wird darauf hingewiesen, dass |
| 2.1 | die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der |
| Verbandsgemeindeverwaltung | |
| Freiherr-vom-Stein Straße 1-3 | |
| 67307 Göllheim | |
| in der Zeit vom 30.09.2022 bis 31.10.2022 einschließlich | |
| während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen; | |
| 2.2 | Einwendungen gegen das Vorhaben bei der |
| Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd | |
| Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz | |
| Fischerstr. 12 | |
| 67655 Kaiserslautern | |
| oder bei der | |
| Verbandsgemeindeverwaltung | |
| Freiherr-vom-Stein Straße 1-3 | |
| 67307 Göllheim | |
| bis spätestens 14.11.2022 | |
| schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden können; | |
| 2.3 | Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, innerhalb der Frist nach Ziffer 2.2 Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben können; |
| 2.4 | mit Ablauf der Einwendungsfrist grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind; |
| 2.5 | bei begründeten Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird; |
| 2.6 | bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann; |
| 2.7 | bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen |
| - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, | |
| - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann; | |
| 2.8 | nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehenkonnte. |
| 3. | Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausliegenden Planunterlagen sind im vorstehenden Zeitraum auch auf der Internetseite der SGD Süd https://sgdsued.rlp.de/de/service unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen abrufbar. Maßgeblich sind im Zweifelsfall die zur Einsichtausgelegten Unterlagen. |