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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 39/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 6. Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Gemeinderates Zellertal vom 03. September 2025

Ortsbürgermeisterin Frau Stoll-Merkel begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.

1. Einwohnerfragestunde

Es wurde nochmal angesprochen, ob es zukünftig ein gemeinsames Wahllokal für die Wahlen (außer Kommunalwahlen) geben kann. Frau Ortsbürgermeisterin Frau Stoll-Merkel lässt dies von der Verwaltung prüfen.

2. Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Zellertal

a) Kenntnisnahme der auf 2025 übertragenen Haushaltsermächtigungen

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Vortrag Jahresüberschuss auf neue Rechnung

d) Entlastung

a) Kenntnisnahme der auf 2025 übertragenen Haushaltsermächtigungen

Dem Rat wurden die von 2024 auf das Folgejahr 2025 übertragenen Ermächtigungen für die Auszahlung von Investitionen (§17 Abs. 2 GemHVO) und Kreditermächtigungen (§ 103 Abs. 3 GemO) zur Kenntnis gegeben.

b) Feststellung des Jahresabschlusses

Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben.

Der Gemeinderat beschloss den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 8.462.115,47 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 179.578,09 € festzustellen.

c) Vortrag Jahresüberschuss auf neue Rechnung

Der Gemeinderat beschloss den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 179.578,09 auf neue Rechnung vorzutragen.

d) Entlastung

Der Gemeinderat beschloss dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2024 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Die Ortsbürgermeisterin und Beigeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.

3. Berichtspflicht gemäß § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 30.06.2025, Gemeinde Zellertal

Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.

4. Kenntnisnahme - Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts der Kreisverwaltung Donnersbergkreis

Der Gemeinderat nahm den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Zellertal zur Kenntnis.

5. Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (Stellplatzablösesatzung)

hier: Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschloss diesen TOP auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen.Grund dafür waren offen Fragen zu dem vorgelegten Plan, den unterschiedlichen Preisen, und die Frage zum Unterschied zwischen Wohneinheit und Wohnfläche.

6. Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze (Stellplatzsatzung)hier: Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschloss diesen TOP auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen, mit der gleichen Begründung wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt.

7. Beratung über die Bildung folgender Arbeitskreise:

- Neufassung der Friedhofsordnung etc.

- Jubiläum 50 Jahre Gemeinde Zellertal

Ortsbürgermeisterin Frau Stoll-Merkel erwähnte die bestehende Regelung bei der Nutzungsfrist von Gräbern und die Kosten der Grabräumung. Sie schlug vor einen Arbeitskreis zu bilden. Ratsmitglied Herr Herzog schlug vor, dass die zukünftigen Änderungen im Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz auch Thema des Arbeitskreises sein könnten.

Zum Thema 50 Jahre Jubiläum im nächsten Jahr schlug Bürgermeisterin Frau Stoll-Merkel nochmals vor, einen Arbeitskreis, bestehend aus Ratsmitgliedern und Ortsbeiratsmitgliedern zu bilden. Ein zeitnaher Termin sollte für ein 1. Treffen gefunden werden. Hierbei sollten dann auch die Ideen und Anregungen aller Bürger des Zellertals aufgenommen werden, um weiter das Event im nächsten Jahr zu planen.

8.a. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte einer Spendenannahme i.H.v. 6.700,00 € zu.

8.b. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte einer Spendenannahme i.H.v. 220,00 € zu.

8.c. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat stimmte einer Spendenannahme i.H.v. 5.500,00 € zu.

9. Informationen der Ortsbürgermeisterin

Ortsbürgermeisterin Frau Stoll-Merkel informierte über die Einstellung eines weiteren Gemeindearbeiters. Weiterhin teilte sie mit, dass auch in diesem Jahr eine Seniorenfeier in Form eines Kinonachmittags geplant ist. Anschließend informierte sie, dass am Gemeindehaus in Harxheim der Schriftzug „Rathaus“ erneuert wurde. Die dafür entstandenen Kosten für Material und Arbeitszeit wurden der Gemeinde gespendet. Ortsbürgermeisterin Fau Stoll-Merkel bedankte sich herzlich bei der Firma Nieder, Marnheim welche die Arbeiten ausgeführt hat.

10. Informationen zum Sachstand des Neubaugebietes "Am Immesheimer Weg"

Erster Beigeordneter Hessemer informierte über den Sachstand des Neubaugebietes.

11. Informationen der Ortsbürgermeisterin

Ortsbürgermeisterin Stoll-Merkel teilte mit, dass die Deutsche Glasfaser die Arbeiten an der Pfrimmbrücke in Zell wieder aufgenommen hat.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst