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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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B E K A N N T M A C H U N G

Mit Bescheid vom 21.12.2022 erteilt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in 67603 Kaiserslautern der Verbandsgemeindewerke Göllheim die Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gewerbepark „Ruhweg“ in der Ortsgemeinde Göllheim in den Mordkammergraben (Gewässer II. Ordnung)

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides mit dazugehörendem Plansatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3, Fachbereich II, in 67307 Göllheim in der Zeit vom

30.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023

zur Einsicht ausliegt;

mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt;

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Göllheim, 23. Januar 2023
gez. Werner Radetz, Werkleiter