Ortsbürgermeister Steffen Antweiler begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Rüssingen |
Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in in offener Abstimmung zu wählen. Das Ausschussmitglied Martin Hofrichter wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Das Ausschussmitglied Carmen Hochstein wurde einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Der Ortsbürgermeister nahm an der Wahl nicht teil.
Danach übernahm der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Martin Hofrichter, den Vorsitz.
| 2. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Rüssingen |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.
| 3. | Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Rüssingen |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt deshalb:
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| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen |
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| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.100.231,30 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 34.247,26 € festzustellen. |
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| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
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| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wurde beauftragt, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates die entsprechenden Beschlussvorschläge zu beantragen.
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung. Ortsbürgermeister Steffen Antweiler nahm an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.