Ortsbürgermeisterin Klein begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Immesheim |
Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n in offener Abstimmung zu wählen. Das Gemeinderatsmitglied Stephan Vollet wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Das Gemeinderatsmitglied Georg Dauscher wurde einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Rechnungsprüfung gewählt. Die Ortsbürgermeisterin nahm an der Wahl nicht teil, da ihr Stimmrecht als Vorsitzende ruhte.
Danach übergab die Vorsitzende den Vorsitz an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfung.
| 2. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Immesheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 führte zu keinen Einwendungen.
| 3. | Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Immesheim | |
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| a) | Kenntnisnahme der auf 2024 übertragenen Haushaltsermächtigungen |
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| b) | Feststellung des Jahresabschlusses |
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| c) | Vortrag Jahresüberschuss auf neue Rechnung |
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| d) | Entlastung |
a) | Kenntnisnahme der auf 2024 übertragenen Haushaltsermächtigungen |
Dem Rat wurden die von 2023 auf das Folgejahr 2024 übertragenen Ermächtigungen für die Auszahlung von Investitionen (§17 Abs. 2 GemHVO) und Kreditermächtigungen (§103 Abs. 3 GemO) zur Kenntnis gegeben.
b) | Feststellung des Jahresabschlusses |
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung durch den Vorsitzenden der Rechnungsprüfung bekannt gegeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Ortsbürgermeisterin und Beigeordneter nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen:
den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 1.391.612,49 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 18.239,55 € festzustellen.
c) | Vortrag Jahresüberschuss auf neue Rechnung |
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen:
den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 18.239,55 € auf neue Rechnung vorzutragen.
| d) | Entlastung |
Es wurde vorgeschlagen der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
Zu allen drei Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeisterin und Beigeordneter nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
Danach übergab der Vorsitzende der Rechnungsprüfung den Vorsitz an die Ortsbürgermeisterin.
| 4. | Einwohnerfragestunde |
Ein Ratsmitglied trug die Anfrage eines Bürgers bezüglich der Erneuerung der Bodenschwelle im Bubenheimer Weg vor. Der Sachverhalt soll vom Bauamt geprüft werden. Gegebenenfalls ist ein Austausch zu veranlassen.
Mit dem Ordnungsamt soll die Anbringung von Schildern „30 Km / Lärmschutz“ geklärt werden.
| 5. | Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Donnersbergkreises am 02.02.2025 und der evtl. Stichwahl am 23.02.2025 | |
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| hier: | a) Bildung des Wahlvorstandes |
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| b) Wahldurchführung (Wahllokale, etc.) |
Es wurde bekanntgegeben, dass der ursprüngliche Wahltermin wegen der gleichzeitig stattfindenden Bundestagswahl auf den 23.02.2025 und die evtl. Stichwahl auf den 09.03.2025 verschoben wurde.
a) | Bildung des Wahlvorstandes |
Der Gemeinderat bildete einen Wahlvorstand für den Stimmbezirk Immesheim 101:
b) | Wahldurchführung (Wahllokale, etc.) |
Der Gemeinderat nahm die Informationen und Hinweise zur Durchführung der Wahl zur Kenntnis.
| 6. | Informationen der Ortsbürgermeisterin |
Kein Anfall.
| 7. | Informationen der Ortsbürgermeisterin |
Kein Anfall.