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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Rechnungsprüfungsausschusses Biedesheim vom 10. Dezember 2024

Ortsbürgermeister Wendel begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.

1.

Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Biedesheim

Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in in offener Abstimmung zu wählen. Das Ausschussmitglied Stefan Beyer wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Das Ausschussmitglied Vanessa Sobott wurde einstimmig zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Ortsbürgermeister nahm an der Wahl nicht teil.

Danach übernahm der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses den Vorsitz.

2.

Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Biedesheim

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

Die Belegprüfung 2023 führte zu keinen Einwendungen.

3.

Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Biedesheim

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.

Dem Gemeinderat wurde empfohlen,

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den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen

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den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.907.671,16 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 38.630,08 € festzustellen

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zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und

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dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.

Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst