Ortsbürgermeister Hartmüller begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Göllheim
Einstimmig wurde festgelegt die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n in offener Abstimmung zu wählen.Dr. Michael Oberhausen wurde einstimmig zum Vorsitzenden und Yanick Hutter einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs. 1 GemO gewählt.Ortsbürgermeister Hartmüller nahm an der Abstimmung nicht teil.
2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Göllheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Göllheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO gepürft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
| Dem Gemeinderat wurde empfohlen, | |
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 38.081.016,46 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 565.248,21 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung.
Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.