Ortsbürgermeisterin Molter begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Dreisen
Einstimmig wurde beschlossen die Wahlen in offener Abstimmung durchzuführen. Das Ausschussmitglied Michael Mehne wurde einstimmig zum Vorsitzenden gewählt.
Das Ausschussmitglied Bernd Kasper wurde einstimmig zum stellv. Vorsitzenden gewählt.
Die Ortsbürgermeisterin nahm an der Wahl nicht teil.
Danach übergab die Ortsbürgermeisterin den Vorsitz an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfung, Herrn Mehne.
2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Dreisen
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Belegprüfung 2023 führte zu keinen Einwendungen.
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Dreisen
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.
| Dem Gemeinderat wurde empfohlen, | |
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 8.856.629,50 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 119.913,93 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten, soweit diese die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.