Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Reinhard Baade begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Lautersheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat zu keinen Einwendungen geführt.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Lautersheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat im Übrigen zu keinen Einwendungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb empfohlen:
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.531.679,52 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 71.359,76 € festzustellen. |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung wurde beauftragt, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates die entsprechenden Beschlussvorschläge zu beantragen.
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeister Thomas Mattern nahm an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.