Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Susanne Ermel-Schütze begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Zellertal |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat zu keinen Einwendungen geführt.
| 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Zellertal |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat im Übrigen zu keinen Einwendungen geführt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb empfohlen:
vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
Die Vorsitzende der Rechnungsprüfung wurde beauftragt, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates die entsprechenden Beschlussvorschläge zu beantragen.
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeisterin Sonja Stoll-Merkel nahm an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.