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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 41/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung Widmung In den Bohngärten Lautersheim

Lageplan zur Widmungsverfügung In den Bohngärten Lautersheim

Widmung der Verkehrsanlage „In den Bohngärten“ in der Ortsgemeinde Lautersheim

Bekanntmachung

Widmungsverfügung:

Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG-RP) vom 01. August 1977 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543) und mit Beschluss des Gemeinderates Lautersheim vom 14. September 2023 werden nachfolgende Verkehrsflächen gemäß § 36 LStrG-RP mit Wirkung ab Bekanntgabe (einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

1) Verkehrsfläche „In den Bohngärten“; Flurst.Nr. 144/5; Flurst.Nr. 150/14; Flurst.Nr. 150/16 und Flurst.Nr. 144/4;

mit der Zweckbestimmung Gemeindestraße (im Lageplan anthrazit markiert)

Die genaue Lage der gewidmeten Flächen ist auf dem in der Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3 oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur 1) an: info@vg-goellheim.de oder

3.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur 1) an: vg-goellheim@poststelle.rlp.de

einzureichen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.

Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden gewahrt. Der Widerspruch kann dort, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe,

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden,

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur 1) an:

KV-Donnersbergkreis@poststelle.rlp.de, oder

3.

durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: kreisverwaltung@donnersberg.de-mail.de

erhoben werden.

1) Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73)

Die Widmungsverfügung mit dem Lageplan wird in Zukunft gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-v.-Stein-Str. 1 - 3, 67307 Göllheim, Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), während der Dienststunden, diese sind folgende

Montag, Dienstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch, Freitag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

bereitgehalten.

Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die Widmung in der Ortsgemeinde Lautersheim informieren.

Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-43 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Auf Verlangen gibt die Verbandsgemeindeverwaltung über den Inhalt der Widmungsverfügung Auskunft.

Göllheim, den 05. Oktober 2023
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. (DS)
(Steffen Antweiler)
Bürgermeister