Bei der Verbandsgemeinde Göllheim, Donnersbergkreis, ist die Stelle der/des
wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 1. Oktober 2023 neu zu besetzen. Der Amtsinhaber bewirbt sich um seine Wiederwahl.
Zur Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim gehören 13 Ortsgemeinden mit rund 12.000 Einwohnern, Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist Göllheim.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 12. März 2023, von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Göllheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt (Urwahl). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Hat bei dieser Wahl kein/e Bewerberin/Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, 26. März 2023 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerber statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/ zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, das sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintritt.
Zur/zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die Amtszeit/Wahlzeit beträgt 8 Jahre.
Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Das Amt ist gemäß § 2 Abs. 1 der rheinland-pfälzischen Kommunal-Besoldungsverordnung (LKommBesVO) in die Besoldungsgruppe A 16 bzw. B 2 einzustufen. Zunächst erfolgt in der ersten Amtszeit eine Einstellung in die Besoldungsgruppe A 16.
Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Bewerben sollten sich engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und in der Lage sind, die Verwaltung als Dienstleistungsunternehmen bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.
Gemäß § 62 des Kommunalwahlgesetzes ist zur Teilnahme an der Wahl neben der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags als Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages läuft am Montag, den 23. Januar 2023 um 18.00 Uhr ab (Ausschlussfrist!).
Weitere Einzelheiten zur Wahl sind aus der Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, veröffentlicht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Wochenzeitung Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Ausgabe 41/2022, zu entnehmen. Im Internet unter der Adresse:
www.vg-goellheim.de/Amtsblatt.
Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien und Wählergruppen die eingegangenen Bewerbungen bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden.
Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingegangenen Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenlosen Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden erbeten bis zum
15. Dezember 2022 (keine Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim
Kennwort: Bürgermeisterwahl
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
Postfach 60
67307 Göllheim