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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Rechnungsprüfungsausschusses Rüssingen vom 16. September 2025

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Martin Hofrichter begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und eröffnete die Sitzung.

1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Rüssingen

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Rüssingen

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat im Übrigen zu keinen Einwendungen geführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt deshalb:

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den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen

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den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.326.504,77 sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 67.064,42 festzustellen.

Weiterhin wurde vorgeschlagen:

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Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung

-

dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Zu allen Punkten erfolgte einstimmige Beschlussfassung.

Der Ortsbürgermeister und Erste Beigeordnete nahmen an den Abstimmungen nicht teil.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst