Ortsbürgermeister Pradella begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
Ratsmitglied Mattern regte an, Grabverantwortliche auf das Räumens abgelaufener Grabstätten durch die Verwaltung anschreiben zu lassen. Ebenso wies er auf notwendige Grünschnittarbeiten auf dem Friedhof hin. Ein Bürger fragte, ob man die Haltestelle für die Schulbusse in die Ortsmitte verlegen könne. Ortsbürgermeister Pradella informierte, dass die Zuständigkeit hier bei der Kreisverwaltung liege. Auch fragte der Bürger nach mehr Mobilität im Bezug auf zusätzliche Busse. Ortsbürgermeister Pradella verwies auf einen anstehenden Termin mit einer Landtagsabgeordneten vor Ort.
2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit doppischem Haushaltsplan 2022/2023 der Ortsgemeinde Biedesheim
Dem Gemeinderat wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Jahre 2022/2023 vorgelegt. Hierin sind im Vorbericht bzw. in den Erläuterungen alle grundlegenden Informationen enthalten.Der Gemeinderat beschloss die vorgelegte Haushaltssatzung mit doppischem Haushaltsplan 2022/2023.
Vor Eintritt in die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 3 - 5 übergab Herr Ortsbürgermeister Pradella den Vorsitz an Herrn Thomas Peter, Büroleiter der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, als bestellter Beauftragter gemäß §§ 22, 39 Abs. 2 GemO i. V. m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO durch Schreiben vom 30.05.2022 der Kreisverwaltung Donnersbergkreis). Die Beauftragung war notwendig, da sowohl Ortsbürgermeister Pradella, der 1. Beigeordnete Armin Wendel und die Beigeordnete Frau Anita Olczak sind von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen waren. Dazu lagen bei 8 weiteren Ratsmitgliedern ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
3. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Biedesheim
a) Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)
b) Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)
c) Zustimmung der Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung)
Der bestellte Beauftragte, Herr Thomas Peter, führte die Beschlussfassungen mit Zustimmung eines anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedes für den Ortsgemeinderat Biedesheim im Einzelnen herbei:
| a) | Über die Zustimmung zur vorliegenden Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EstG), |
| b) | Über die Zustimmung zum vorliegenden „Negativkatalog“ (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) und |
| c) | Über die Zustimmung zur vorliegenden Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung). |
4. Sanierungsgebiet "Ortskern Biedesheim" in der Ortsgemeinde Biedesheim
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 10 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen.
Der bestellte Beauftragte, Herr Thomas Peter führte die Beschlussfassungen für den Ortsgemeinderat Biedesheim mit Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedes im Einzelnen herbei. Die Stellungnahmen finden Eingang in die „Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan“ sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der bestellte Beauftragte, Herr Thomas Peter führte die Beschlussfassungen für den Ortsgemeinderat Biedesheim mit Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedes herbei, über die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der bestellte Beauftragte, Herr Thomas Peter, führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Biedesheim mit Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedes herbei, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der bestellte Beauftragte, Herr Thomas Peter, führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Biedesheim mit Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedes herbei, über den „städtebaulichen Rahmenplan“ und stimmte der vom Planungsbüro erstellten „Kosten- und Finanzierungsübersicht“ zu.
5. Sanierungsgebiet "Ortskern Biedesheim" in der Ortsgemeinde Biedesheimhier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Biedesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Biedesheim"gemäß § 142 BauGB
Der bestellte Beauftragte, Herr Thomas Peter, führte die Beschlussfassung mit Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedes für den Ortsgemeinderat Biedesheim gemäß § 142 BauGB herbei; über die Satzung der Ortsgemeinde Biedesheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Biedesheim“. Dem Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen vom 04. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, wurde gleichzeitig in der heutigen Sitzung zugestimmt.
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 6 übernahm Ortsbürgermeister Pradella wieder den Vorsitz.
6. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Pradella informierte den Rat, dass der bekannte Stammtisch und Frühschoppen wieder stattfinden kann. Die Beigeordnete Frau Olzcak gab bekannt, dass der Seniorennachmittag wieder stattfinde. Weiterhin informierte Ortsbürgermeister Pradella über die Bürgerbefragung Radverbindung Donnersbergkreis. Letztlich gab Ortsbürgermeister Pradella einige Termine zu Veranstaltungen bekannt.
Verbandsgemeindeverwaltung