Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 43/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dreisen für die Jahre 2024 und 2025

der Ortsgemeinde Dreisen

für die Jahre 2024 und 2025

vom 16.10.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

1.566.280

Euro

1.564.580

Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

1.461.130

Euro

1.454.430

Euro

der Jahresüberschuss/

-fehlbetrag auf

105.150

Euro

110.150

Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

107.270

Euro

152.970

Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

1.111.700

Euro

816.000

Euro

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

775.700

Euro

3.000

Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

336.000

Euro

813.000

Euro

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

auf

-443.270

Euro

-965.970

Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

zinslose Kredite auf

0

Euro

0

Euro

verzinste Kredite auf

90.000

Euro

3.000

Euro

zusammen auf

90.000

Euro

3.000

Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

Verbindlichkeiten gegenüber der

Einheitskasse auf

2.785.000

Euro

2.703.000

Euro

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2024

345 v. H.

- Grundsteuer A

2025

345 v. H.

- Grundsteuer B

2024

458 v. H.

- Grundsteuer B

2025

481 v. H.

- Gewerbesteuer

2024

403 v. H.

- Gewerbesteuer

2025

403 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2024

72,00 Euro

- für den ersten Hund

2025

72,00 Euro

- für den zweiten Hund

2024

120,00 Euro

- für den zweiten Hund

2025

120,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2024

168,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2025

168,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2024

600,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2025

600,00 Euro

§ 6 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2024

12,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2025

12,00 Euro/ha

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2022

1.229.231 €

geprüft

2023

1.064.716 €

vorläufig

2024

1.169.866 €

vorläufig

2025

1.280.016 €

vorläufig

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 11 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Dreisen, den 16.10.2024
gez.
Kathrin Molter
Ortsbürgermeisterin (DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 15.10.2024 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.10.2024 bis 06.11.2024, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1 öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 43 vom 24.10.2024.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).