gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
für die Haushaltssatzung 2026/2027
des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim
| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Göllheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026/2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Göllheim, den 23.10.2025