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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

1. Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Dreisen - Standenbühl

Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Dreisen-Standenbühl liegt in der Zeit

vom 07. November 2022 bis 18. November 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1 - 3, Zimmer 2.14, Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), während der Dienstzeit, öffentlich aus.

Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind z.Zt. montags bis dienstags von 8.30 Uhr-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr -18.00 Uhr (Dienstleistungsabend) sowie mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Während dieser Zeit können alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der im Jagdbezirk liegenden Grundstücke oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen.

Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis mit Ablauf dieser Frist als festgestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim ist weiterhin zu den Grundzeiten besetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen nach Möglichkeit um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Telefon-Nr. 06351/4909-43, gebeten.

2. Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Dreisen-Standenbühl

Die Jagdgenossen/innen des Jagdbezirkes Dreisen-Standenbühl werden hiermit zu einer am

Dienstag, den 22. November 2022 um 20.00 Uhr,

im Dorfgemeinschaftshaus in Standenbühl,

Schulstraße 6,

stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Einlass ist bereits ab 19.45 Uhr zur Registrierung der Stimmenanteile (Personen- und Flächenstimmen).

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Abrechnung und Verteilung der Jagdpachteinnahmen für das Jagdjahr 2021/2022

hier: Erteilung des Einvernehmens und der Entlastung

3.

Neuwahlen des Jagdvorstandes für die Amtszeit ab 01.04.2023 bis 31.03.2028

4.

Sonstiges und Informationen

Bei der Genossenschaftsversammlung sind nur die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen (Jagdgenossen/innen) oder die mit einer schriftlichen Vollmacht des Grundstückseigentümers versehenen Personen stimmberechtigt. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer/in einheitlich ausgeübt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise für den Versammlungstermin:

Ab 1. November 2022 wird für die kommunale Gremienarbeit wieder die Maskenpflicht in Innenräumen eingeführt. Bitte tragen Sie daher einen Mund-Nasenschutz (empfohlen KN95 oder FFP 2 Maske) bis zur Einnahme Ihres Sitzplatzes. Abstandsgebot und die örtlichen Hygienekonzepte gelten weiterhin und sollen Beachtung finden.

Dreisen, den 26. Oktober 2022
Für die Jagdgenossenschaft Dreisen-Standenbühl
gez.
Kathrin Molter, Jagdvorsteherin