Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
Vor Eintritt in die Tagesordnung übergab die Ortsbürgermeisterin Frau Rühl-Pfeiffer den Vorsitz an den Beigeordneten Herrn Didier.
Die Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer ist von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Bei fünf weiteren anwesenden Ratsmitgliedern liegen ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
Nach § 39 II, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz entscheidet der Beigeordnete nach Anhörung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds.
| 1. | LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Einselthum |
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| a) Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG) |
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| b) Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) |
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| c) Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen Modernisierungsvereinbarung) |
Der Gemeinderat beschloss folgende Zustimmungen:
| a) | zur vorliegenden Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG), |
| b) | zum „Negativkatalog“ (Anlage der Modernisierungsvereinbarung – Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) und |
| c) | zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/ Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung). |
Der Beigeordnete Hans-Jürgen Didier führte nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds die Beschlussfassung im Einzelnen für den Ortsgemeinderat Einselthum gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, zu den Vereinbarungen zu a) und c) und dem Negativkatalog.
Dies erfolgte entsprechend da die Ortsbürgermeisterin Frau Rühl-Pfeiffer von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen war sowie fünf weitere anwesende Ratsmitglieder.
| 2. | Sanierungsgebiet "Ortskern Einselthum" in der Ortsgemeinde Einselthum |
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| 1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB |
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| a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB |
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| b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB |
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| 2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB |
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| 3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht |
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 8 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen. Die Hinweise und Anregungen aus den 12 Stellungnahmen werden in den Sanierungsrahmenplan aufgenommen.
Der Gemeinderat beschließt, die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Bürgermeister Antweiler trug die 8 Stellungsnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für die Detailplanungen etc.) nach den Beschlussempfehlungen im Einzelnen vor.
Sodann führte der Beigeordnete Herr Didier die Beschlussfassung nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds für den Ortsgemeinderat Einselthum gem. § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, über die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gem. der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen incl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
Die Hinweise und Anregungen zu den vier Stellungsnahmen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten sind, wurden durch Herrn Bürgermeister Antweiler im Einzelnen vorgetragen anhand der Beschlussempfehlungen.
Danach führte der Beigeordnete Herr Didier die Beschlussfassung nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds gem. § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO im Einzelnen herbei, über die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gem. der Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen incl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der Beigeordnete Herr Didier führte die Beschlussfassung nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds gem. § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, über die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der Beigeordnete Herr Didier führte die Beschlussfassung nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds gem. § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der Beigeordnete Herr Didier führte die Beschlussfassung nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds gem. § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, über den städtebaulichen Rahmenplan und stimmte der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu.
| 3. | Sanierungsgebiet "Ortskern Einselthum" in der Ortsgemeinde Einselthum |
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| hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Einselthum über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Einselthum" |
Der Beigeordnete Herr Didier führte die Beschlussfassung nach Anhörung und Zustimmung des anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieds (§ 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2, letzter Satz zu § 39 GemO) für den GR Einselthum gemäß § 142 BauGB herbei, über die Satzung der OG Einselthum über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Einselthum“ gem. dem Satzungstext einschließlich Lageplan, unter der Berücksichtigung, dass im § 2 Abs. 2 der Satzung der Bereich „Burgstraße“ den Zusatz „teilweise“ erhält.
Dem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen vom 05. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, wurde in der heutigen Sitzung zugestimmt.
Vor Eintritt in den TOP 4 übernahm Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer wieder den Vorsitz.
| 4. | Kita - Auftragsvergabe Sonnenschutzrollos |
Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die mindestbietende Firma, Fa. Angermayer, Ilbesheim zum Angebotspreis von 12.285,56 € einschl. 19% MwSt.Die Firma ist als leistungsfähig bekannt und die Preise sind auskömmlich kalkuliert.
Laut Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer kommen noch Zusatzkosten in Höhe von 1.800,00 € hinzu, da die Anzahl der Sonnenrollos nachträglich erhöht wurde. Trotz der Mehrkosten ist die Firma Angermayer der günstigste Anbieter.
| 5. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Beschaffung eines Rasenmähertraktors |
Der Gemeinderat beschloss, die Beauftragung zur Lieferung des Rasentraktors an die Firma Baumbauer zum Angebotspreis von 13.087,62 € zu vergeben.Die Firma Baumbauer sicherte eine schnelle Lieferung des Traktors zu.
| 6. | Informationen der Ortsbürgermeisterin |
Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer informierte über einen Besuchstermin der Staatssekretärin Steingaß. Weiterhin bedankte sie sich bei den folgenden Personen, die sich in jüngster Vergangenheit ehrenamtlich für die Gemeinde engagierten: Herrn Bescher, Herrn Obenauer, Herrn Kehle, Herrn Olinik, Herrn Voigt und Herrn Reisinger. Ebenso informierte sie über den Termin des Kita-Fests und den aktuellen Sachstand zu den Themen Glasfaserverlegung und Hochwasserschutzkonzept.
Auf Hinweis eines Ratsmitglieds soll das Gelände unterhalb des Feuerwehrgerätehauses begradigt werden, um die Mäharbeiten zu vereinfachen.
| 7. | Bauangelegenheiten |
Ortsbürgermeisterin Rühl-Pfeiffer informierte über Bauangelegenheiten. Diese beschloss der Gemeinderat einstimmig.
| 8. | Informationen der Ortsbürgermeisterin |
k. A.