(Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP – (Zustimmung vom 15.10.2002)
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Zellertal in seiner Sitzung am 08.08.2023 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Am Immesheimer Weg, beschlossen hat.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Immesheimer Weg“ in seinem räumlichen Geltungsbereich ergibt sich aus der Planungsabsicht der Gemeinde, an der vorliegenden Stelle Wohnbauflächen zu entwickeln, um so der Erfüllung der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird von der Gemeinde beabsichtigt, für das Gebiet „Am Immesheimer Weg“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zur Erreichung der obigen Zielsetzung beabsichtigt die Gemeinde für den betroffenen Bereich Baurecht in Form eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB zu schaffen. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 25.10.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Immesheimer Weg“ beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren sollte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB vollzogen werden. Bedingt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 (BVerwG 4 CN 3.22) welches zu der Auffassung gelangte, dass die Rechtsgrundlage des § 13b BauGB nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist und daher nicht mehr angewendet werden kann, besteht im vorliegenden Fall die Notwendigkeit, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Immesheimer Weg“ im Regelverfahren durchzuführen.
Der erforderliche Verfahrenswechsel bringt für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes folgende wesentliche Änderungen mit sich:
für Eingriffe in Natur und Landschaft besteht ein Ausgleichserfordernis (vgl. § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 14 u. 15 BNatSchG),
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage von Harxheim an einem landw. Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Kurpfalzstraße und hat eine Größe ca. 1,25 ha.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Plannummern 1116, 1117, 1118 und 1148 der Gemarkung Zellertal (OT Harxheim) und hat eine Größe von ca. 1,25 ha. Der neue Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Am Immesheimer Weg“):
Der Geltungsbereich (maßstabsgetreu) des Entwurfes des Bebauungsplanes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, während der üblichen Öffnungszeiten,
Mo.-Di. jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.