(Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP – (Zustimmung vom 15.10.2002)
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Am Immesheimer Weg“ der Ortsgemeinde Zellertal in der Zeit vom 17.11.2023 bis einschl. 22.12.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Lage (Kurzbeschreibung)
Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage von Harxheim an einem landw. Wirtschaftsweg in der Verlängerung der Kurpfalzstraße und hat eine Größe ca. 1,25 ha. Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Plannummern 1116, 1117, 1118 und 1148 der Gemarkung Zellertal (OT Harxheim) und hat eine Größe von ca. 1,25 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Am Immesheimer Weg“):
Allgemeine Ziele und Zweck der Planung
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es Aufgabe der Gemeinden Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erforderlich ist.
Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Immesheimer Weg“ in seinem räumlichen Geltungsbereich ergibt sich aus der Planungsabsicht der Gemeinde, an der vorliegenden Stelle Wohnbauflächen zu entwickeln, um so der Erfüllung der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang wird von der Gemeinde beabsichtigt, für das Gebiet „Am Immesheimer Weg“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Zur Erreichung der obigen Zielsetzung beabsichtigt die Gemeinde für den betroffenen Bereich Baurecht in Form eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB zu schaffen. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 25.10.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Immesheimer Weg“ beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren sollte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB vollzogen werden. Bedingt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 (BVerwG 4 CN 3.22) welches zu der Auffassung gelangte, dass die Rechtsgrundlage des § 13b BauGB nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist und daher nicht mehr angewendet werden kann, besteht im vorliegenden Fall die Notwendigkeit, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Immesheimer Weg“ im Regelverfahren durchzuführen.
Der erforderliche Verfahrenswechsel bringt für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes folgende wesentliche Änderungen mit sich:
Der Bebauungsplan „Am Immesheimer Weg“ soll für diese genannten Ziele die planungsrechtliche Grundlage schaffen.
Hinweis:
Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung im Vorentwurf, das schalltechnische Gutachten, die Fortschreibung des Entwässerungskonzeptes und der Umweltbericht.
Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend). Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim zur Ansicht bereit.